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AW: LG Mannheim: Eltern haften nicht für Internetnutzung der Kinder
Mein Sohn ( 14 Jahre ) hat sich über ein Popup-Fenster auf die Website von Lebenstest.de eingeklickt.
Die Betreiber verlangen nun die Begleichung einer Rechnung in Höhe von 59,00 Euro.
Meinem Sohn war nicht ersichtlich...
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