AW: LG Mannheim: Eltern haften nicht für Internetnutzung der Kinder
Mein Sohn ( 14 Jahre ) hat sich über ein Popup-Fenster auf die Website von Lebenstest.de eingeklickt.
Die Betreiber verlangen nun die Begleichung einer Rechnung in Höhe von 59,00 Euro.
Meinem Sohn war nicht ersichtlich...