Vorsicht bei dieser Person - kauft und zahlt nicht!

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MWS Softwarehandel

Wir verkaufen über eBay-Kleinanzeigen Sprachsoftware und die Käufer erhalten einen Downloadlink mit Passwort damit Sie den Link herunterladen können.
Bei 99,8 Prozent hat das geklappt, Kunden bekommen nachweislich über gesicherten Angaben den Link und können sich die Software installieren. Auch die von uns ausgestellten RE wurden immer gezahlt. Unter den 0,2% gehört ein guter und lieber Kunde.
Dieser Kunde hat alles erhalten. Akt.-Key/Lizenzschlüssel Handbuch. Trotz Mahnungen und Nachweisen über Versand und Abruf des Links (Software) diese nicht erhalten zu haben.
Dem Kunden haben wir angeboten, den Link nochmals über unseren gesicherten T-Online-Server zu zusenden. Nun wurde dieser noch frech und teilte per Mail mit das wir lt. DSGVO alle Daten löschen sollten. Das wir nur seine Adresse haben werden wir das natürlich nicht unternehmen.
Daher aufpassen bei dieser Person, falls bei Euch im online-Shop dieser bestellen sollte.

Mit freundlichen Grüßen
(...)

Modedit:
Klarnamen nicht erlaubt. Siehe NUBs. Vor allen nicht von dubios anonym erscheinenden angeblichen Händlern. Daher Beitrag editiert. BT/MOD
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun wurde dieser noch frech und teilte per Mail mit das wir lt. DSGVO alle Daten löschen sollten. Das wir nur seine Adresse haben werden wir das natürlich nicht unternehmen.
Daher aufpassen bei dieser Person, falls bei Euch im online-Shop dieser bestellen sollte.

Mit freundlichen Grüßen
MWS Softwarehandel
Duingen
Hmm und ich würde sagen, aufpassen, wer bei einem Shop einkaufen will, der sich nicht an die gesetzlichen Verbraucherschutzgesetze halten will und die Kunden noch als Frech tituliert, wenn diese auf ihr Recht bestehen.
Und dann noch schreiben, das man es nicht einsieht, sich an die Gesetze zu halten.
 
Und dann noch schreiben, das man es nicht einsieht, sich an die Gesetze zu halten.
Ganz so einfach ist die Sache nicht. Wenn da ein Vertrag zustande gekommen ist (davon ist auszugehen), dann hat der Händler Aufbewahrungspflichten nach dem HGB, dem UStG oder der Abgabenordnung gehen der DSGVO vor.
Kurz: geschäftliche E-Mails müssen 6 Jahre aufbewahrt werden, Rechnungen 10 Jahre. Da kann man nach DSGVO fordern, was man will.
 
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