150€ Forderung an loomin? Bitte helft mir!!!

Rodafa87

Frisch registriert
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen.

Habe mich zu einer Testmitgliedschaft bei loomin.de angemeldet. Das ist so eine Art Flirtseite.... .
Dummerweise wie man(n) so ist, habe ich die AGB`s nicht durchgelesen, wo stand das wenn man die Testmitgliedschaft welche 1 Woche (glaub ich) ging nicht rechtzeitig wieder kündigt, wandelt sich diese Automatisch in eine Premiummitgliedschaft um welche ein 3 Monatsabo mit 30€ pro Monat kosten beeinhaltet.

Gesonder wurde dies bei Anmeldung nicht angezeigt (dafür gibts ja die kleingedruckten AGB`s).

Hinter dem Internetbetreiber loomin.de steckt ein Unternehmen namens "Avpay" (So eine Art Paypal) für Firmen?! welche die Kosten sozusagen eintreibt bzw. überwacht.

Mittlerweile bekam ich per Email bereits 2 Mahnungen jeweils mit Mahnkosten von 12,50€ somit müsste ich bereits ca. 150€ bezahlen.

Jetzt kam die Email " 2. Mahnung / Übergabe an Inkasso"...... machen die Ernst?

Auf der einen Seite muss ich ja sagen, selber Schuld wenn man die AGB´s nicht liest.

Aber ist es überhaupt rechtens, eine Testmitgliedschaft in eine Mitgliedschaft umzuwandeln bei Nichtkündigung?

Habe ich da irgendwie eine Chance?

Wie soll ich weiter vorgehen?
Bezahlen?

Hier im Forum steht am Anfang (Beschreibung Internetabzocke) das man ja nicht Zahlen soll, da sowieso alles leere Drohungen wären zum Thema Inkasso.
Und das diese Firmen sowieso nie recht bekommen vor gericht?!
Stimmt das?

Es heißt erst bezahlen wenn vom Gericht was kommt, aber dann sind ja mittlerweile so viele Mahn / Inkassogebühren drauf, das ich noch viel viel viel.... mehr bezahlen muss?

Bitte helft mir!!!!!!!!!!!

Danke

LG Rodafa
 
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Also da geht aber einiges an Infos bei dir durcheinander. Dass du auf das Upgrade nicht hingewiesen wurdest, wage ich aber angesichts dem hier beigefügten Screenshot zu bezweifeln. Der Anbieter ist übrigens diese Firma hier und nicht der Zahlungssystembetreiber:

Direct2Solutions GmbH
Berliner Straße 107
33330 Gütersloh
moz-screenshot-5.png
moz-screenshot-4.png
 

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Hast Du eine Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzregeln erhalten? In den AGB finde ich keine, kam da was mit gesonderter Nachricht?
 
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Oh ist ja auch alles kompliziert ich versteh nur noch "Direct Solution"...."Loomin"....."Avpay".....

Oh man da stehts ja sogar noch Groß auf dem Screenshot, dann hab ich das woll überlesen:unzufrieden: damage!

Ja dann muss ich wahrscheinlich zahlen oder?

Wiederrufsbelehrung habe ich keine "gesonder" bekommen?!

Danke für eure schnellen Antworten!
 
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Wenn keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde, wurde auch die 14 tägige Widerrufsfrist nicht gestartet. Dann kann der Vertrag ohne zeitliche Beschränkung -also auch heute noch rechtzeitig- widerrufen werden.
 
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Oh man da stehts ja sogar noch Groß auf dem Screenshot, dann hab ich das woll überlesen:unzufrieden: damage
Da muss man sogar seine Kontodaten angeben. Hab mal alles durchgespielt. Widerrufsbelehrung gibt es nicht. Weder per Mail oder sonst wo
Hallo blablabla,

herzlichen Dank fuer Deine Anmeldung bei loomin.de.

Deine Benutzerdaten:
Benutzername: blablabla
Password: 111111

Direkter Login
http://www.xxxxxxxxxxxxxhttp://www.loomin.de/impressum/
Mehr kommt nach dem Anmelden nicht

Hier mal die AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Seitensprung, Dates und Abenteuer bei loomin.de

Ich werde nie verstehen wie man auf die Idee kommen kann sich auf solchen Seiten anzumelden:gruebel:
Und das diese Firmen sowieso nie recht bekommen vor gericht?!
Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn eine echte Firma eine echte Forderung hat wird sie auch versuchen diese vor Gericht geltend zu machen
 
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Auf der Anmeldeseite bei loomin.de (siehe Screenshot unten) ist nirgends von einer Kostenpflicht die Rede.

Falls eine Kostenpflicht entsteht, dann könnte die bei einer automatischen Verlängerung eines kostenlosen "Testabos" konstruiert werden. Das ist aber unwirksam. Denn wenn ein Testabo in ein kostenpflichtiges Abo übergehen soll, dann muss diese Info nicht nur in den AGB stehen, sondern in sofort auffindbarer Form auch auf der Anmeldeseite.

Bei einem Verstecken dieser Info in den AGB liegt eine sogenannte "überraschende Klausel" vor (§ 305c BGB), und diese Klausel wird dann nicht Vertragsbestandteil.

Es gelten dann die üblichen Regeln wie bei anderen Abzockfallen: wer auf die Mahnungen nicht reagiert und nicht zahlt, kann sein Geld behalten.
Abzocker vertrauen typischerweise auf die 30 %, die sich einschüchtern lassen und zahlen. Ein Prozess wird bei undurchsichtigen Anmeldeverfahren mit verschleierter Information von den Dienstleistern so gut wie nie riskiert.
 

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3) Hat der Nutzer einen Vertrag über den dreitägigen Test-Zugang oder einen anderen Zugang dessen Laufzeit unter 28 Tagen liegt, abgeschlossen, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb dieser 3 Tage bzw. der Vertragslaufzeit zu kündigen. Kündigt der Nutzer den Test-Zugang nicht fristgerecht, wandelt sich dieser in ein Premium-Paket um und verlängert sich um 3 Monate (90 €).
Stimmt,da stehts
 
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Ist komplett unwirksam, wenn nicht auf der Anmeldeseite selbst ein deutlich gestalteter Hinweis steht.
 
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Ich befürchte, der Fragesteller wird den Hinweisen nicht ganz folgen können (schreibt er ja selbst schon).

Die Anmeldung zum kostenlosen Account ist kostenlos. Erst wenn ein Upgrade erfolgt, werden Kosten mit der Premiummitgliedschaft erhoben (der Preis wird angezeigt). Dass es Seiten geben soll, die keinen Kostenhinweis enthalten, stellt hier niemand fest (möglich wäre das aber).

Die AGB des Anbieters sind nicht versteckt, jedenfalls konnte ich sie mit jeder Seite aufrufen. Allerdings mangelt es an der wirksamen Widerrufsbelehrung nach der Anmeldung zur Premiummitgliedschaft, weshalb ein Nutzer seine Anmeldung jederzeit widerrufen kann. Damit hat sich die Kostenfrage erübrigt, die Forderung dürfte gegenstandslos sein, auch wenn der Anbieter anderer Meinung sein sollte, wovon ausgegangen werden kann.

Dass dieser Anbieter ein Inkassounternehmen beauftragt, dürfte zutreffend sein. Aber ob er selbst sich der Forderung bemüht oder es jemand für ihn bzw. aus abgetretenem Recht macht, ist unerheblich.

Ich würde die Anmeldung widerrufen und mir den Eingang des Widerrufs bestätigen lassen. Fertig!

Dass die Anmeldung aber nur deswegen...
komplett unwirksam, wenn nicht auf der Anmeldeseite selbst ein deutlich gestalteter Hinweis steht.
...sein soll, erschließt sich mir aber nicht. Die Anmeldung erfolgt in zwei Zügen: erst die kostenlose und dann das Upgrade. Es wird somit ein deutlich gestalteter Hinweis auf den Preis gegeben, nämlich auf der Anmeldeseite zum Upgrade.
 
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Erst einmal Danke für die umfangreichen Antworten!!!

Also schreibe ich einen Brief an loomin, dass ich über das gesetzliche Wiederrufsrecht weder über die AGB´s noch in sonstiger Form informiert wurde, und daher die Frist noch nicht begann bzw. abegelaufen ist.

"Daher wiederrufe ich hiermit fristgerecht die Mietgliedschaft ohne das auf mich irgendwelche Kosten zukommen bis auf den Betrag wo auf die "Testmitgliedschaft" angefallen sind... .... oder irgendwie so???
 
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Die Anmeldung erfolgt in zwei Zügen: erst die kostenlose und dann das Upgrade
Neee,eben nicht. Aus der kostenlosen wird automatisch eine kostenpflichtige wenn man nicht kündigt. Man kann auch sofort die kostenpflichtige wählen. Da steht dann deutlich dass es etwas kostet
Also schreibe ich einen Brief an loomin
Aber vorher das lesen
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
 
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Joa dann werde ich das gleich mal so rausschicken, und hoffe das die mich dann in ruhe lassen!

Das ganze muss dann an die Adresse der "Direct Solution GmbH"?!!!

Den vorhergehenden Kommentar: "Das man nicht verstehen kann wie man sich auf so einer Seite anmelden kann"..... natürlich vollkommen richtig!!!!!!!

Ich mache so ein "Mist" nie nie wieder.......



Danke nochmals!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:smile:
 
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Aus der kostenlosen wird automatisch eine kostenpflichtige wenn man nicht kündigt.

Das sehe ich aber anders: .... es gibt zwei einfache Varianten:

  1. die Anmeldung ohne Kosten (bei der man aber auch nahezu nichts für bekommt) und ohne Angabe notwendiger, persönlicher Daten
  2. das Upgrade zum Testzugang für 5 € unter Preisgabe der erforderlichen Daten, einschließlich der Kontoverbindung
...nur 2. wird zur Premiummitgliedschaft

loomin.de schrieb:
Die Kündigung Ihres Testzugangs ist bis zum letzten Tag Ihrer Mitgliedschaft möglich. Andernfalls wird Ihr Testzugang automatisch zum Premiumzugang zu den bekannten Kosten. Der Testzugang selbst hat eine Laufzeit von drei Tagen für 5 Euro.
 

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Hallo,

ich habe das schreiben "Mangelnde Belehrung zur Wiederrufsfrist" gleich weggeschickt. (Einschreiben mit Rückschein)

Den Rükschein bekam ich am Mittwoch per Post zurück.

Empfangen wurde das ganze von der Direct 2 Solutions GmbH am 24.01.
Heute 29.01. liegt von einem Inkasso Institut aus Düsseldorf ein schreiben mit 39Euro Inkassogebühren und einer Forderung der Gesamtsumme bis 01.02. sonst werden Rechtliche schritte eingeleitet....?!

Hat mein schreiben nichts gebracht?
Soll ich bezahlen, oder das ganze durchziehen?!
 
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Soll ich bezahlen, oder das ganze durchziehen?!
Persönliche Rechtsberatung ist in Deutschland verboten. Es ist eigentlich sehr einfach die Antwort aus den anderen Beiträgen zu erlesen
 
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liegt von einem Inkasso Institut aus Düsseldorf ein schreiben mit 39Euro Inkassogebühren und einer Forderung der Gesamtsumme bis 01.02.
Na und? Die wollen das, was du längst nachweislich bestritten hast. Die Übergabe an ein Inkassounternehmen ist damit eigentlich unzulässig aber in unserer Bananenrepublik macht das jeder wie er will! Wenn man mal einen Standpunkt eingenommen hat, wäre es in so einer Situation unglaubwürdig, davon abzuweichen. Lass dich nicht von der Inkassosache blenden, das ist nichts anderes als erweiterte Rechnungsstellung im Auftrag des Anbieters oder aus abgetretenem Recht. Das macht die Forderung auch nicht wichtiger und nicht berechtigter als zuvor.

sonst werden Rechtliche schritte eingeleitet
Jaja, so denkt man es gern in diesen Kreisen an und tut nur so! O. K., ich würde einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen. Das Ausfallrisiko kennen die sehr gut und zumeist hört man nach ein paar Schreiben (wenn die erfolgreich ignoriert werden) nichts mehr von solchen Wegelagerern.
 
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Ok. Danke für die Antwort.

Also einfach nicht reagieren?!

Gruß
 
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