tricky.at - mp3-Player geschenkt?

Es gibt Neues von Tricky.at....

Siehe hier: BIZZ-Themen

Wer möchte, kann den Link gerne weitergeben. [...] Dankeschön.


Liebe Grüße
xchmava

[Verlinkung auf die echte Quelle geändert. (bh)]
 
xchmava schrieb:
Siehe hier: [...]
Was spricht dagegen, statt des Links die dort genannten Kerninfos mitzuteilen?
...Jetzt Umfragen ausfüllen und kostenlosen MP3-Player sichern!... BIZZ-Moderator N. D. macht sich auf die Suche nach dem Verantwortlichen – einem 20-Jährigen aus Norddeutschland – um ihm das Fass ohne Boden ... zu überreichen.

Ausstrahlung: Di. 14.03.2006 ca. 0:00 Uhr auf Pro7

edit: Das Zitat stammt aus dem Text, der durch den (von den mods aus Sicherheitsgründen) gelöschten link erreichbar war. Ein link zu einer einschlägigen bizz-Internetseite war nicht enthalten.
 
trick.at

Hallo...

wie so viele bin ich auch auf tricky.at reingefallen....so ein mist...
ich habe mich am 20.2 angemeldet...und direkt am 22.2. eine kündigung per e-mail geschickt..habe aber keine antwort erhalten...und am 7.3. kam die rechnung..bis zum 14. müsste diese angeblich bezahlt sein...ich habe aber folgendes gelesen

Wer bei Vertragsschluss noch nicht 18, also minderjährig war, ist an einen Vertrag regelmäßig nur dann gebunden, wenn seine Erziehungsberechtigten im Voraus eingewilligt haben oder den Vertrag im Nachhinein genehmigen.

Wenn der Vertrag ohne Zustimmung der Eltern geschlossen wird, ist der Vertrag bis zur Genehmigung der Eltern oder dem Verweigern der Genehmigung der Eltern schwebend unwirksam. Der Anbieter kann noch nicht auf Erfüllung des Vertrags bestehen, er kann lediglich eine Frist zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung setzen, um endlich Klarheit zu erhalten

Da dies bei mir der fall ist, bin nämlich noch keine 18, kann mir doch eigentlich nichts passieren oder? was mache ich denn, wenn ich nochmal eine e-mail erhalte und ich aufgefordert werde zu zahlen? ne kündigung haben die ja erhalten!

Bitte um hilfe
 
naja...aber normalerweise kann man ja innerhalb von 14 tagen ohne weiteren grund widerrufen....hatte nicht mit reingeschrieben,dass ich noch keine 18 bin....
 
Also heisst das zusammenfassend das sich eigentlich keiner Sorgen machen muss oder wer?
Obwohl ich mich doch Frage wieso die Seite eine österreichische Adresse hat.

Und ja, auch ich bin drauf reingefallen, mah, hätte nich gedacht das mir ma so was passiert weil ich derartige Mails normalerweise gleich lösche...

Über Verlaufsberichte jeglicher Art wäre ich sehr dankbar. Wann würde so eine Forderung eigentlich verjähren oder geht das nich (angenommen der "Vertrag" wäre rechtskräftig)?

Vielen Dank für die Ratschläge
<center>uTe</center>
 
HallO!
Könnte mir mal einer den Link von Bizz schicken. Find auf der Homepage von Bizz irgendwie nix.

Mfg
losti
 
<uTe> schrieb:
Wann würde so eine Forderung eigentlich verjähren oder geht das nich (angenommen der "Vertrag" wäre rechtskräftig)?
Die regelmäßige Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche
  • beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und
  • beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und
    der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (§ 199 Abs. 1 BGB).
Zudem wird der Ablauf der Verjährungsfrist u.a. während Verhandlungen (§ 203 BGB) und während der Rechtsverfolgung (§ 204 BGB) gehemmt: Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet (§ 209 BGB).
 
Vertrag bzw. Rechnung ungültig.

Hallo,

die Rechnung, die man natürlich erst nach 15 oder 16 Tagen bekommt ist ungültig, weil auf der Rechnung steht: "Ust.-ID: beantragt".

So wäre es richtig:
"Seit dem 01.07.2002 müssen Unternehmer auf jeder Rechnung ihre Steuernummer angeben. Seit 01.01.2004 kann statt der Steuernummer auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden.

Für Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, entfällt die Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer. Hier genügt der Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung."

D.h. es muss entweder die Steuernummer bzw. Ust-ID auf der Rechnung stehen oder deutlich gekennzeichnet sein, dass man vond er Umsatzsteuer befreit ist. Die beides steht nicht eindeutig da.

Ich bin selber darauf reingefallen, weiß es daher und hab mich damit befasst. Tim O. ist somit nicht berechtigt Rechnungen zu schreiben, somit sind diese nicht gültig!!!

Mfg, Steffi
 
KatzenHai bleibt auch vorerst bei dieser Meinung -

Zivilrecht und Steuerrecht sind wohl zu trennen.

Wenn der Empäfnger (was hier selten der Fall sein dürfte) an einer steuerrechtlich wirksamen Rechnung Bedarf hat (nämlich für eigene Bilanz/Buchhaltung bzw. Steuererklärung), mag er einen Korrekturanspruch haben -

Nichtigkeit (komplette Unwirksamkeit) aus dem Steuerrecht in das Zivilrecht zu transportieren halte ich für gewagt.

Ich bin kein Steuerrechtler - aber den Einwand gegen Zahlungsfälligkeit wegen fehlerhafter Rechnung habe ich in all meinen Zivilprozessen noch nicht erlebt. Warum wohl?
 
Re: Vertrag bzw. Rechnung ungültig.

Steffi :) schrieb:
Hallo,

die Rechnung, die man natürlich erst nach 15 oder 16 Tagen bekommt ist ungültig, weil auf der Rechnung steht: "Ust.-ID: beantragt".

Also wenn ich nochmal eine e-mail erhalte, in der ich aufgefordert werde zu zahlen, was schreib ich denn dann am besten? wie schonmal gesagt bin ich ja noch keine 18...sondern erst 17...das müsste ich dann ja eigentlich auch in die mail dann schreiben...und wenn die n beweis wollen, ne kopie vom perso zuschicken..mit der kündigung, die ich ja eigentlich schon am 22.2. per e-mail geschcikt hatte, aber keine antwort drauf erhalten habe, oder?

bin zur zeit leicht verwirrt deswegen......

Zitat angepasst - modaction
 
Re: Vertrag bzw. Rechnung ungültig.

Melanie schrieb:
sondern erst 17...das müsste ich dann ja eigentlich auch in die mail dann schreiben...und wenn die n beweis wollen, ne kopie vom perso zuschicken..mit der kündigung, die ich ja eigentlich schon am 22.2. per e-mail geschcikt hatte, aber keine antwort drauf erhalten habe, oder?

Lies dir in Ruhe den allgemeinen Hinweis im folgenden Link durch (insbesondere den Abschnitt "Kann ich mich als Minderjähriger für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?")

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=137888#137888

Dann wirst du möglicherweise auch die Antwort finden, wer in einem solchen Fall aktiv werden muss. In welcher Form man das mitteilt, bleibt dann jedem selbst überlassen.

Jedenfalls eine Kopie meines Personalausweises bzw. Reisepasses würden die von mir nie kriegen. Ich wüsste nicht, was mich dazu verpflichten würde.

Gruß
Wembley
 
Naja meine Meinung ist, dass es alles nicht rechtlich ist. Es ist getäuscht wurden, weil der MP3-Player im Vordergrund stand und nirgens ein DEUTLICHER hinweis auf einen Vertrag gegen war und die Rechnung ist ungültig.

Ich persönlich habe ein netten Brief zurück gesendet und ihn bei der Polizei wegen Täuschung angezeigt. Die Polizei kannte solche Fälle und hat mir geraten, dass man auf keinen Fall zahlen soll. Desweiteren waren sie sich nicht sicher, aber mit der Umsatzsteuernummer ist das auch nicht rechtens... Es ist schon alles unseriös, schon weil auf der "netten" Rechnung ein letzter Satz stand "Wird bis zu den und den Datum nicht gezahlt wird mit Inkasso - und Anwaltsgebühren gedroht..." Oder so ähnlich. Da ist eigentlich alles klar...

Liebe Grüße, Steffi
 
... ich werde euch hier weiter informieren, was nun bei mir direkt rausgekommen ist. Ich glaube aber auf keinen Fall, dass da noch weitere Rechnung folgen werden.

In anderen Foren gab es auch genug, die Ihn angezeigt haben. Habe des weiteren auch das Fernsehen eingeschaltet, die sich auch um diesen Fall kümmern werden.

Liebe Grüße, Steffi :)
 
Re: Vertrag bzw. Rechnung ungültig.

Steffi :) schrieb:
.....
die Rechnung, die man natürlich erst nach 15 oder 16 Tagen bekommt ist ungültig, weil auf der Rechnung steht: "Ust.-ID: beantragt".
.....
Tim O. ist somit nicht berechtigt Rechnungen zu schreiben, somit sind diese nicht gültig!!!

Mfg, Steffi
Schön wäre es, wenn man so argumentieren könnte.

Aber wie KatzenHai schon geschrieben hat. Zivilrecht und Steuerrecht sind zunächst verschiedene Gebiete.

Einwände aus fehlerhaften umsatzsteuerlichen Angaben abzuleiten geht nur dann, wenn Du selber vorsteuerabzugsberechtigt bist und möglicherweise Deinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug verlierst, weil die Rechnung nicht korrekt ist.
Dann kannst Du die Zahlung solange zurückhalten, bis Du eine steuerlich korrekte Rechnung hast. Das gilt aber nur, wenn Du Unternehmer bist und als Unternehmer die Rechnung bekommst.
Also als Endabnehmer kannst Du da nichts gegen machen, allenfalls kannst Du der Finanzverwaltung durch die Vorlage einer Kopie einen Hinweis geben.
 
naja..ich werde mal schauen, ob die nächsten tage noch was nachkommt...werde das schon irgendwie hinbekommen..den anderen wünsche ich natürlich auch viel erfolg!

auf jeden fall danke für die tipps...wie gut,dass es dieses forum gibt...

MFG, Melanie
 
cool

jou, von mir auch ein dickes danke an dieses forum und alle die ihr wissen hier gern weitergegeben haben. wenn ich jetzt über die sache denke muss ich ein wenig lachen, da ich am anfang echt ein wenig schiss bekommen habe.....
....vor paar jahren hab ich bei gmx 1 stunde die AGBs durchgelesen, da ich nicht geglaubt habe, dass ein emailaccount kostenlos ist... und jetzt.... naja, abhaken und dazulernen
thx
anton
 
Mobile Premium Credits LTD. Birmingham in Harrislee

Nun warnt auch die Verbraucherzentrale Sachen-Anhalt:
13.03.2006
Umsonst kann teuer werden !
Verbraucherzentrale warnt vor "Gratis"-Angeboten und Gewinnspielen im Internet


Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Fälle, bei denen Internetnutzer meinen etwas gratis zu bekommen – mal sind es 100 SMS, Produktproben, Einträge bei Gewinnspielen oder Sonderaktionen und ähnliches .

So sorgt auch die Werbung „Mp3 Player umsonst! 1. Anmelden, 2. Umfrage ausfüllen, 3.Mp3 Player erhalten“ für zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Wer darauf eingeht und die Anmeldedaten im Internet einträgt, bekommt nach einigen Tagen eine unerwartete Überraschung: statt dem vermeintlichen Gratis-Angebot erhalten die Verbraucher per E-Mail eine Rechnung über 120 Euro, einzuzahlen auf das Konto der Mobile Premium Credits LTD. Birmingham in Harrislee. Der Verbraucher sei damit berechtigt auf eine Liste mit Gutscheinen im Wert von mindestens 200 Euro zuzugreifen.

Die Verbraucherschützer raten sich nicht von Worten wie „Gratis“, „Kostenlos“ oder „Umsonst“ ködern zu lassen. Auch sollte man vor der Eingabe persönlicher Daten im Internet immer auf das Kleingedruckte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die „Teilnahmebedingungen“ achten, denn welche Verpflichtungen Verbraucher tatsächlich eingehen und was an Kosten auf sie zukommt, ist meist gut versteckt im Kleingedruckten, das von den wenigstens beachtet wird.

Wer auf die Offerte hereingefallen ist, sollte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich den Vertrag widerrufen. Hier lohnt es sich Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale einzuholen, denn meist ist die zweiwöchige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam.
 
Hallo!

Also was da abgezogen wird im Internet ist schon der Hammer von Tricky.at.

Ist nicht auch DVDen.de so eine Falle? Ist DVDen rechtens?
 
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