tricky.at - mp3-Player geschenkt?

Fass ohne Boden

....bei den "affiliate"s gibt es einen Link.

BTW: Den Bericht kann man knicken,, naja bis auf die Dame Ronny :lol:
 
BITTE antworten:

wessen rechnung ist schon länger her? mindestens 2 wochen, meine ich. kam da noch was danach, also mahnung etc. bei demjenigen?

ich bin leider auch drauf reingefallen. widerrufsfrist gilt noch. hab schon 2x per mail, 1x per fax widerrufen und heute einschreiben mit rückschein verschickt, bin gespannt, ob herr owensen das abholt/annimmt...


NOCHMALS GANZ KLAR:

hier braucht keiner was zu zahlen.
auf jeden fall widersprechen.
jemand so unseriöses wird niemals euer geld einklagen, damit käme er nicht durch.
also nur nicht einschüchtern lassen :)

wir sollten zusammenhalten und jeder, der eine RG bekommen hat, sollte anzeige erstatten und sich zusätzlich bei der wettbewerbszentrale beschweren sowie den verbraucherschutz informieren.

KEINE PANIK!
:tröst:
 
mirja schrieb:
jemand so unseriöses wird niemals euer geld einklagen, damit käme er nicht durch.
Hast Du etwa Sascha´s Glaskugel geklaut?
mirja schrieb:
jeder, der eine RG bekommen hat, sollte anzeige erstatten
Warum, nicht jeder Beschiss ist auch ein Betrug. Die Vermüllung der Behörden sollte nicht unterstützt werden. Dass hier keine staatliche Handhabe greift, haben auch schon andere festgestellt: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=142534#142534 . Die Betroffen müssen sich selbst zur Wehr setzen, wenn sie der Meinung sind, dass der Vertrag hinkt und die Forderung zu unrecht sei.
 
tri**y.at hat sein Layout geändert. Es gibt auch keinen MP3-Player mehr. Es wird auch direkt keinerlei Preisinfo mehr angezeigt. Auch die Kundeninfos auf der Anmeldeseite enthalten keine Preisinfos. Lediglich im Paragraph 6 der AGBs gibt es Infos zum Preis.

Jetzt Fass ohne Boden und ohne Wand?

Update:
Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass es doch eine Preisangabe gibt im Anmeldeformular, und zwar neben dem AGB-Häkchen im Fießtext. Es hat übrigens zwei Hinweise gebraucht bis ich es ein Mal gesehen habe.

Gruß
Matthias
 
Hallo!
Auf der Anmeldeseite von tricky kann man man aber das "einhundertzwanzig" auch sehr schnell überlesen. ;) Naja, ich bin durch mit dem Thema. Zahlen werd ich nix mehr und hören will ich auch nix mehr vom dem Typen.

Mfg
losti
 
Hallo zusammen!

Kann mir hier jemand sagen, ob dieser Typ von tricky was mit den Herren S. zu tun hat? Habe am selben Tag wie die Rechnung von S. ca. 7 oder 8 Spam-Mails von tricky bekommen...

Danke!

Grüßle

editiert http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
Die NUB sind zu beachten, weitere Postings mit Verstößen werden kommentarlos gelöscht
modaction
 
Heute auch Rechung erhalten

Hallo Leute!

Ich habe heute auch eine Rechnung von der dubiosen Webseite erhalten. Allerdings habe ich weder den BIZZ Beitrag gesehen, noch wusste ich etwas von dem Preis, den man zahlen soll.

Habe mich am 22.02.2006 dort angemeldet - was nun?

Ich werde zunächst nicht bezahlen - ist es ratsam Anzeige zu erstatten - wegen Betrugsverdachts? Widerruf werde ich auf jeden Fall noch einmal schicken. Ich möchte nun nicht in ein Mahnverfahren hineinrutschen oder evtl. gar wegen nichtbezahlens einen Schufa Eintrag riskieren o.ä.

Bitte um Ratschläge.... ;)
 
Re: Heute auch Rechung erhalten

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos findest Du unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken)
und auch grundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?").

DerRobin schrieb:
ist es ratsam Anzeige zu erstatten - wegen Betrugsverdachts?
Bevor eine Werbung den Tatbestand des Betrugs erfüllt, könnte vorher bereits der Straftatbestand der Strafbaren Werbung nach § 16 UWG erfüllt sein (an den die StA und Polizei oft nicht denken), siehe dazu hier (blaue Schrift anklicken).

Aber bitte berücksichtigen: Wenn es darum geht, irreführende Angebote effektiv zu bekämpfen, ist das Wettbewerbsrecht (UWG) wirksamer und schneller als das Strafrecht. Denn mit Abmahnung und einstweiliger Verfügung kann ein Anbieter erheblich schneller "gestoppt" werden als mit langsamen Ermittlungen und Strafverhandlungen. Siehe dazu Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG? (blaue Schrift anklicken)
 
tricky.at

Ich meinte mit dieser Frage eigentlich nur, ob ich mir die Mühe machen sollte, gegen tricky.at vorzugehen - anscheinend hat ja noch niemand eine Mahnung bzw. einen Mahnbescheid erhalten.

Habe mir gerade den BIZZ Beitrag angeschaut und mich entschlossen, auch nicht zu bezahlen. Allerdings habe ich noch immer den faden Beigeschmack, dass der T.O. ja evtl doch auf die Idee kommen könnte, den Betrag einzufordern bzw. zu klagen.

Ich würde gerne eine sichere Aussage bekommen, ob ich die 120 Euros gerappen muss, oder nicht. Das ist das Ding.
 
Re: tricky.at

DerRobin schrieb:
Ich würde gerne eine sichere Aussage bekommen, ob ich die 120 Euros gerappen muss, oder nicht. Das ist das Ding.

Diese sichere Aussage wollen hier so einige bekommen. Das Problem ist, diese sichere Aussage wirst Du hier nicht bekommen. (Rechtsberatungsgesetz). Wende dich an eine Verbraucherzentrale in deiner Nähe oder geh zu einem Anwalt deiner Wahl.
 
Aussage

Naja, zumindest kann ich aber doch auf Erfahrungswerte setzen, die andere User gemacht haben, oder? Zumindest habe ich noch nirgens gelesen, dass diese dubiose Firma (falls man das so nennen kann) Inkasso oder ähnliches in die Wege geleitet hätte.

Ich habe in jedem Fall erstmal ein Schreiben aufgesetzt, in welchem ich von diesem Vertrag zurücktrete.

Hier für alle diejenigen, die das selbe Problem auch haben (als Ansatz):

Anfang des Schreibens
----------------------------

Verweigerung der Rechnungszahlung: Rechnungsnummer XXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer augenscheinlich kostenlosen Anpreisung auf Ihrem in o.g. Rechnung genannten
Internetangebot habe ich mich als Interessent angemeldet.

Erst durch Ihre Rechnung vom 24.03.2006 ist mir klar, dass ich mich irrtümlicherweise zu einem
kostenpflichtigen Geschäft verpflichtet habe.

Der von Ihnen versprochene, kostenlose MP3-Player fungiert als Aufwandsentschädigung für die von
mir ausgefüllte Umfrage. Leider habe ich diesen bis heute nicht erhalten. In diesem Zusammenhang
bestehe ich auf die Auslieferung dieses Geräts an unten stehende Adresse.

Die Verbindung vom kostenlosen MP3-Player zu einem kostenpflichtigen Angebot zur Nutzung von
Gutscheinen steht in keinem Zusammenhang und wurde dem mir nicht deutlich gemacht. (Der Betrag
wurde als Wort ausgeschrieben, damit er nicht auffällt.)

Der zustande gekommene Vertrag ist somit rechtsungültig bzw. nichtig. Ob der Tatbestand der
arglistigen Täuschung erfüllt wird, wäre zu gegebenem Zeitpunkt zu prüfen.

Die damit von Ihnen gesendete Rechnung ist hinfällig, da der Vertrag nichtig ist. Ebenso erfüllt Ihre
Rechnung nicht den in Deutschland gültigen Formanspruch (Angabe einer Steuernummer).

Bitte lassen Sie mir eine Bestätigung zukommen, dass Ihre Rechnung und alle Forderungen erloschen
sind. Hierfür räume ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens ein. Sollten Sie
dieser Aufforderung nicht nachkommen, so sehe ich Ihre Forderung als erloschen an.

Mit freundlichen Grüßen

-----------
Ende des Schreibens

Ich werde nun einfach abwarten, was passiert. Nur wie gesagt, stellt sich mir die Frage, ob derjenige seine Forderung evtl. erst in einem Jahr geltend macht (falls diese doch aus irgendeinem Grund rechtsgültig ist.)

Wenn jemand Neuigkeiten zu diesem Thema hat, ich bin ganz Ohr :)
 
Re: Aussage

DerRobin schrieb:
Naja, zumindest kann ich aber doch auf Erfahrungswerte setzen, die andere User gemacht haben, oder?

Dazu ist diese Seite noch nicht lange genug im Netz. Abgesehen davon, dass niemand wissen kann, was T.O so als nächstes plant.

Gruß
Wembley
 
Re: tricky.at

DerRobin schrieb:
Ich würde gerne eine sichere Aussage bekommen, ob ich die 120 Euros gerappen muss, oder nicht. Das ist das Ding.

"Sichere Aussagen" kann nur ein Richter mit einem Urteil in letzter Instanz tätigen.
 
Hilfe!

Ich hab mich bei Tricky angemeldet, weil ich diesen MP3- Player haben wollte. Die AGBs hab ich mir nur grob durchgelesen und ich hab die Passage, wo geschrieben steht, dass ich 120 € zahlen soll, überlesen.
Ich habe noch keine Leistungen von Tricky erhalten und außerdem bin ich noch nichteinmal 18 Jahre. Ich hab mich unter den Namen meines Vaters angemeldet.
Gestern hab ich per E-Mail die Rechnung erhalten, was soll ich machen?
 
Geschockt schrieb:
was soll ich machen?
Hilfe zu Selbsthilfe - lies doch mal, was hier bereits gepostet wurde. Bestimmt kannst Du von den bereits geposteten Erfahrungen und allgemeinen Hinweisen profitieren.

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos findest Du unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken) und auch grundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?").

Falls Du daraus nicht schlau wirst, kannst Du Dich z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.
 
omg hilfe !!!
ich habe mich dort auch angemeldet :( nur leider habe ich eine Email adresse angegeben die heute nicht mehr zu erreichen ist !!! (bei gmx..habe ich mich nie ausgeloggt sondern habe nur den browser geschlossen und dann haben sie mich gesperrt) also kann ich die email auch nicht erhalten !!!! ich habe es nur von einem Freund erfahren ...ich weiss leider auch nicht mehr wann und mit welchen zugangsdaten ich mich angemeldet hab ...und leider bin ich noch minderjährig (16) !!!!!!!

Bitte helft mir !!!! ich habe garnicht soviel geld um das zu bezahlen ! und meine eltern töten mich !!
BITTE BITTE BITTE !!!

MfG Manuel
 
Anonymous schrieb:
omg hilfe !!!
Bitte helft mir !!!! ich habe garnicht soviel geld um das zu bezahlen ! und meine eltern töten mich !!
BITTE BITTE BITTE !!!

MfG Manuel

Und wie soll diese "Hilfe" deiner Meinung nach aussehen ?

Wenn du dir mal einiges in diesem Thread aufmerksam durchliest, wirst du sehen, dass hier vieles hilfreich ist.

Auch meine mdj. Tochter war mal einem derartigen B***** aufgesessen. Getötet hab ich sie deswegen nicht, und gezahlt auch nicht (war vor über 7 Monaten, seit 5 Monaten ist Funkstille).
 
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