tricky.at - mp3-Player geschenkt?

Dieses Thema im Forum 'Allgemeines' wurde von rolf76 gestartet, 10 Februar 2006.

Heiko

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  1. AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Genau das ist es, das Nordlicht hatte nicht vor die Geräte zu versenden, zumindest hatte er nicht einen auf Lager. Erst als sich die Schlinge zu zog, kam er meines Wissens nach auf die rettende Idee, doch da war es zu spät. Außerdem ist es ja angeblich nicht das erste Mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt kam.
  2. zack1 Frisch registriert

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Tja, das ist natürlich dumm. :-p

    Wie sieht es bei anderen Seiten aus? Verschickt movie-scout eigentlich wirklich DVDs? Wobei die sich sowieso schlauer anstellen als der tricky-Typ. :rolleyes:
  3. jupp11 Mitglied

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    [ir]
    Ein wirklich schöner Erfolg der deutschen Strafverfolgung und Justiz von überregionaler Signalwirkung.
    Die Abschreckungswirkung wird sich sicher in Kürze im Forum bemerkbar machen, so dass mit der
    Schliessung des Forums wegen völliger Absenz von Nutzlosanbietern gerechnet werden kann
    [/ir]
  4. Strandhafer Frisch registriert

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Ich bin zwar auch juristischer Laie, jedoch muss ich sagen, das dort doch ein gewisser Vorsatz vorlag. So unintelligent kann man doch gar nicht sein, um zu glauben, das es juristisch einwandfrei ist. Weiterhin ist es schon merkwürdig, das er das ganze als Ltd., mit Sitz in England, bzw. in der Karibik geführt hat. Daraus ergibt sich in meinen Augen schon ein Vorsatz. Er hätte, das ganze auch als GmbH oder als GbR mit Sitz in Deutschland führen können. Weiterhin hat er S.B. als Inkasso-Unternehmen beauftragt. Der hat mit sowas Erfahrung. Ich hatte mit S.B. in einer anderen Sache, das Missvergnügen.
  5. zack1 Frisch registriert

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Naja, aus der Gründung einer Ltd. kann man auf jeden Fall keinen Betrugsvorsatz ableiten und aus der Beauftragung eines bestimmten Inkasso-Unternehmens garantiert auch nicht.
  6. Strandhafer Frisch registriert

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Ich schicke Dir mal eine pn mit dem richtigen Namen, google mal danach.
  7. Reducal Fraud-Analyst

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Ja, manchmal aber sicher nicht immer und an jeden.:sun:
  8. Captain Picard Commander

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    und selbst wenn, sicher nicht unbedingt sehr begehrenswertes
  9. Reducal Fraud-Analyst

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Da hast du Recht. Mir hat man mal erzählt, dass gratis-DVDs aus Zeitschriften-Rückgaben (also nicht verkaufte Exemplare) den Movietester als Abnehmer finden. Und was ist in den Zeitschriften zu weilen drin? Jedenfalls nicht unbedingt begehrenswertes, wenns schon gratis ist.
  10. Aka-Aka Chaostheoretiker

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Ach der TO...
    Brossibaer.de - Das Wirtshaus im Spessart - Liedtexte
    Wenn man sarkastisch genug wäre, könnte man ja auch sagen, dass tricky.at auf dem Weg in die Ehrbarkeit schon ein gewisser ... Entwicklungsschritt war, oder? (PS: aus Harrislee zu kommen - naja, das ist gewissermaßen auch eine Art Milieuschädigung. Da muß ich von Berufs wegen Verständnis zeigen... Ein Steinwurf von Dänemark entfernt. Dänemark!)
  11. webwatcher Forenveteran

  12. Strandhafer Frisch registriert

    AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

    Der Jungunternehmer ist gestern wegen Internet-Abzocke zu 1 Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Hier der Link:

    Das Psychogramm eines Abzockers
  13. Reducal Fraud-Analyst

    Der geht nimmer!

    Von dem Jungunternehmer aus SH hat man seit her nichts negatives wieder gehört. Hatten wir eigentlich den Hinweis auf das Rückgewinnungsverfahren hier?

    http://www.kanzlei-richter.com/tatz...en-gegen-betreiber-der-abofalle-trickyat.html
    Mich würde echt mal interessieren, wie Opfer ihr sein Geld zurück bekommen haben, da die Rückgewinnung üb
    er die StA kein einfaches Unterfangen ist. Was mit den 35480,05 € passiert, die nicht abgerufen werden, kann man sich lebhaft ausmalen.
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  14. Sgt. Pepper Mitglied

    Da braucht man nicht viel malen, denn nicht abgerufene Gelder dürften der Staatskasse zugefallen sein.
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  15. Aka-Aka Chaostheoretiker

  16. Reducal Fraud-Analyst

    Wollte nur mal erwähnt wissen, wer letztlich die Beute behalten darf. Ist eigentlich bei den meisten Massendelikten mit kleinen Einzelschäden so, da sich die Geschädigten zumeist nicht mehr um ihre Entschädigung kümmern - der Gesetzgeber hat ja auch mächtige Hürden eingebaut.
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  17. Sgt. Pepper Mitglied

    Ja, leider. Schon die zwingende Einschaltung eines Anwalts dürfte i.d.R. mehr Kosten verursachen als an möglicher Erstattung zurückzuholen wäre. Meistens rechnet es sich, besonders bei den Kleinbeträgen, für die Betroffenen einfach nicht.

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