Zeitungsleser
Frisch registriert
Wie Dialerundrecht.de zu entnehmen ist, hat leider wieder einmal die Gegenseite gewonnen. Zu den Urteilen:
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agfrankfurtam220803.htm
Hier stört mich das hier:
Auch in neueren Entscheidungen, so das Amtsgericht München vom 04.09.2001, NJW 2002, 2960 wird die automatisierte Anwahl von Telefonmehrwertdiensten durch ein sogenanntes Dialer-Programm dem Computernutzer zugerechnet.
Erstens ist das (2001!) wohl kaum noch neu; zweitens eigentlich längst überholt. Man sollte dem Gericht eine vollständige Kopie dieses Forums zur gründlichen Lektüre zukommen lassen.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agguenzburg311003.htm
Bei oben genanntem Urteil finde ich folgenden Teil sehr kritikwürdig:
Zur Sorgfaltspflicht eines Internetbenutzers gehört nämlich auch den Verbindungsaufbau zu überwachen und Verbindungen nur bei ausdrücklicher Freigabe aufbauen zu lassen (vgl. AG München, NJW 2002, 2960).
Wie stellt sich das Gericht das eigentlich vor? Anscheinend hat man dort wohl noch nichts von Autodialern und dergleichen gehört.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agfrankfurtam220803.htm
Hier stört mich das hier:
Auch in neueren Entscheidungen, so das Amtsgericht München vom 04.09.2001, NJW 2002, 2960 wird die automatisierte Anwahl von Telefonmehrwertdiensten durch ein sogenanntes Dialer-Programm dem Computernutzer zugerechnet.
Erstens ist das (2001!) wohl kaum noch neu; zweitens eigentlich längst überholt. Man sollte dem Gericht eine vollständige Kopie dieses Forums zur gründlichen Lektüre zukommen lassen.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agguenzburg311003.htm
Bei oben genanntem Urteil finde ich folgenden Teil sehr kritikwürdig:
Zur Sorgfaltspflicht eines Internetbenutzers gehört nämlich auch den Verbindungsaufbau zu überwachen und Verbindungen nur bei ausdrücklicher Freigabe aufbauen zu lassen (vgl. AG München, NJW 2002, 2960).
Wie stellt sich das Gericht das eigentlich vor? Anscheinend hat man dort wohl noch nichts von Autodialern und dergleichen gehört.