Interessantes Urteil:
Quelle: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2071
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.08.2009 - Az. I-20 U 253/08
Zurückweisung einer Abmahnung wegen Fehlens einer Originalvollmacht - Ist einer anwaltlichen Abmahnung eine Vollmachtsurkunde nicht beigefügt, kann sie nach § 174 BGB zurückgewiesen werden. Die Abmahnung ist dann im Hinblick auf einen Kostenerstattungsanspruch als nicht berechtigt anzusehen.
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