Zukünftige Rechtsberatung: Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Kalle59

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Rechtsanwälte sollen ihr Monopol in der Rechtsberatung verlieren. Nur das Auftreten vor Gericht soll weiterhin grundsätzlich Volljuristen vorbehalten sein.
Im übrigen wird der Markt für Rechtsdienstleistungen weitgehend auch für andere Berufsgruppen wie Architekten, Bauingenieure, Automechaniker oder Bankangestellte geöffnet. Dies hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin angekündigt.

Artikel unter
http://www.faz.net/s/RubC8BA5576CDE...76BFA634117E095229~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 
AW: Zukünftige Rechtsberatung

ein Großteil der Presse im primitivsten Boulevardblätterstil
Automechaniker als Rechtsberater im Nebenjob
nüchterner die ARD-Tagesschau
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5836964_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) soll das bisherige Beratungsmonopol von Anwälten aufbrechen. So sollen künftig auch Nichtjuristen eine beratende Nebenleistung erbringen dürfen, wenn sie "als Nebenleistung zum Berufsbild oder zur vollständigen Erfüllung der mit der Haupttätigkeit verbundenen Pflichten gehört". Als Beispiel nannte Zypries Architekten, die ihre Bauherren über Fragen des Baurechts aufklären oder Banken, die ihre Kunden bei der Unternehmensnachfolge beraten.
http://www.abendblatt.de/daten/2006/08/23/601513.html
Guter Rat kann kostenlos sein
und sehr teuer werden....
 
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Tagesschau schrieb:
Als Beispiel nannte Zypries Architekten, die ihre Bauherren über Fragen des Baurechts aufklären ...
Na Super!!
Wieso glauben eigentlich alle, dass die Erlaubnis zur Rechtsberatung auch die Fähigkeit zur Rechtsberatung beinhaltet?
Architekten jedenfalls haben absolut mehrheitlich nicht ausreichend Ahnung, um baurechtlich richtig, vollständig und unabhängig zu beraten. Immerhin ist das Baurecht eine Spezialmaterie, die auf zwei Fachanwaltschaften (Bau- & Architektenrecht bzw. Verwaltungsrecht) verteilt ist ...
 
AW: Zukünftige Rechtsberatung

KatzenHai schrieb:
Architekten jedenfalls haben absolut mehrheitlich nicht ausreichend Ahnung, um baurechtlich richtig, vollständig und unabhängig zu beraten.
http://www.abendblatt.de/daten/2006/08/23/601513.html
"Die Qualität des rechtlichen Rates ist für den Kunden schwer zu beurteilen. Er läuft damit Gefahr, falsch beraten zu werden", argumentiert M. , "Ein Architekt kann Häuser bauen. Aber für die Rechtsberatung gibt es nur einen Fachmann: den Anwalt."
 
AW: Zukünftige Rechtsberatung

KatzenHai schrieb:
Wieso glauben eigentlich alle, dass die Erlaubnis zur Rechtsberatung auch die Fähigkeit zur Rechtsberatung beinhaltet?

IMHO ist die Fähigkeit einer Rechtsberatung per Gesetz wohl nicht realisierbar. Es soll ja auch Anwälte geben, denen Unfähigkeit vorgeworfen wurde.
Für mich steht ganz klar fest, wer kompetente, sichere und nachvollziehbare Rechtsberatung möchte, der muß den Gang zum Rechtsanwalt antreten. Daran ändert m.E. das RDG nichts.
 
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Eben. Man sollte einfach darauf achten, daß der Berater

* fachliche Kompetenz durch eine Prüfung nachweisen kann
* und Berufserfahrung in Sachen Recht hat

Und das muß dann nicht unbedingt der Anwalt sein. Bisher konnte man ja auch schon zum geprüften Rentenberater oder zum zugelassenen Inkassobüro anstatt zum Anwalt gehen.
 
AW: Zukünftige Rechtsberatung: Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Der Bundestag hat am Donnerstag das „Rechts- dienstleistungsgesetz“ verabschiedet. „Das Anwaltsmonopol bleibt für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen erhalten“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Allerdings werde es „moderate Öffnungen“ geben. Wenn der Bundesrat die Reform billigt, tritt sie am 1. Juli kommenden Jahres in Kraft.
FAZ.NET
 
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