http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,4298105,00.html
S* & Kollegen residieren in einem T***-eigenen Gebäude in Heidelberg und arbeiten vor allem für die *** GmbH, ein Inkasso-Unternehmen und T***-Tochter. Die inzwischen vom Netz genommene Webseite der Kanzlei gehört der T***.
(...)
Bei der T* scheint man sich bewusst zu sein, dass regelmäßig Mahnfälle aus dem Ruder laufen.(...)
[ist das auch für Dialeropfer relevant???]:
Ist die Forderung nicht gerechtfertigt, dann fordern Sie S* & Kollegen schriftlich auf, Ihnen alle relevanten Schreiben zukommen zu lassen, am besten per Einschreiben. Sammeln Sie ab diesem Zeitpunkt alle Belege von den Ihnen entstanden Kosten! Diese können Sie, wenn die Forderung unberechtigt war, gegenüber dem Auftraggeber der Kanzlei S* geltend machen - daher ist es so wichtig, die Vollmacht der Kanzlei zu prüfen und einen Ansprechpartner zu identifizieren. Setzen Sie sich zur Wehr. Aber lassen Sie sich möglichst schnell anwaltlich beraten oder gehen Sie zu einer Verbraucherzentrale.