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Das kommt auf den Anbieter an.Hallo Forenmitglieder.
Ich habe folgende Frage: Wie lange ist es nachweisbar, dass wenn sich Person X bei einem Anbieter anmeldet und somit einen Account eröffnet, dass dieser Account auch tatsächlich Person X gehört?
Gruß
Was soll das genau heissen? Was kann der Anbieter denn dafür tun, dass er Person X noch nack 100 Jahren identifizieren könnte?Das kommt auf den Anbieter an.
Dass einige Anbieter (also Internetprovider) Daten ihrer Kunden kurzzeitig speichern. Unter Umständen ist es möglich (aber nicht für den Privatmann) zumindest den Anschlussinhaber zu ermitteln - das jedoch ist oft weit entfernt von der Person, die tatsächlich für eine umstrittene Internetsession verantwortlich war.Was soll das genau heissen?
Ich versteh nicht wirklich was du meinst^^Dass einige Anbieter (also Internetprovider) Daten ihrer Kunden kurzzeitig speichern. Unter Umständen ist es möglich (aber nicht für den Privatmann) zumindest den Anschlussinhaber zu ermitteln - das jedoch ist oft weit entfernt von der Person, die tatsächlich für eine umstrittene Internetsession verantwortlich war.
@neugierig: Nein, nicht wirklich, ich habe nichts verbrochen und will nun die beweise dafür vernichten oder ähnliches. Falls du das meinst^^gibt es irgendeinen konkreten Grund/Anlass für die Frage?
Wie Heiko schon schrieb: Das kommt auf den Anbieter an. Ein bestimmter freemailer löscht den account zum Beispiel, wenn 180 Tage nicht genutzt. Und wenn es dazu keine Rechnung gibt, dann bestehen auch keine Aufbewahrungspflichten (z. B. Buchführung). Also können die Daten 180 Tage nach der letzten Nutzung wech sein.Wie lange könnte man noch nachweisen, dass diese Shoutbox tatsächlich diesem jemand gehört?
Man ist ja eigentlich nur über der IP eindeutig identifizierbar, oder? Wenn es keien Rechnungen etc gibt. Und diese bewahrt der Provider 1Jahr auf. Also ist man auch 1J identifizierbar, oder sehe ich das falsch?Wie Heiko schon schrieb: Das kommt auf den Anbieter an. Ein bestimmter freemailer löscht den account zum Beispiel, wenn 180 Tage nicht genutzt. Und wenn es dazu keine Rechnung gibt, dann bestehen auch keine Aufbewahrungspflichten (z. B. Buchführung). Also können die Daten 180 Tage nach der letzten Nutzung wech sein.
Können. Je nach Anbieter.
Ja.Man ist ja eigentlich nur über der IP eindeutig identifizierbar, oder? Wenn es keien Rechnungen etc gibt. Und diese bewahrt der Provider 1Jahr auf. Also ist man auch 1J identifizierbar, oder sehe ich das falsch?
Ist das Ja auf ''oder sehe ich das falsch bezogen'' oder auf meine Vermutung?
Ist das Ja auf ''oder sehe ich das falsch bezogen'' oder auf meine Vermutung?
Ich wiederhole mich nocheinmal:Das kommt auf den Anbieter an.
Und genau das ist falsch.Der Provider speichert die IP doch i.d.R. ein Jahr. Also hätte der Anbieter genau ein Jahr Zeit, diese Person zu identifizieren, so ist meine Ausführung.
Könntest du mir dieses ''Kommt drauf an'' etwas näher erläutern? Was für Kriterien sind bestimmen dafür, wie lange man jemanden identifizieren kann?Und genau das ist falsch.
Kurz: die Antwort auf Deine Fragen ist ein entschiedenes "kommt drauf an".
Es kommt darauf an, wie lange die Provider die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Kunde speichern.Könntest du mir dieses ''Kommt drauf an'' etwas näher erläutern? Was für Kriterien sind bestimmen dafür, wie lange man jemanden identifizieren kann?
Achso, dann kommt es also nur ganz darauf an, wie lange der Provider die IPs speichert?Es kommt darauf an, wie lange die Provider die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Kunde speichern.
Es gibt Provider, die speichern (rechtskonform) bei Flatratekunden überhaupt nichts, es gibt Provider die 30 Tagen speichern, es gibt Provider die 180 Tage speichern.
Im Wesentlichen.Achso, dann kommt es also nur ganz darauf an, wie lange der Provider die IPs speichert?