Wie lange darf ein Händler abbuchen?

Topper Harley

Frisch registriert
Habe im März ein Software zum Download bestellt.

Heute kommt eine email:
"leider wurde durch einen technischen Fehler verabsäumt, den Rechnungsbetrag Ihres Software-Kaufes vom 31.03.2006, per Lastschriftverfahren einzuziehen.

Wir bitte Sie dieses Versehen zu entschuldigen und dürfen Sie darauf hinweisen, dass wir dieses Versäumnis in den nächsten Tagen nachholen."

Dürfen die das jetzt noch?

Danke für Hilfe!
Topper
 
AW: Wie lange darf ein Händler abbuchen?

Wenn du die Software runtergeladen hast, dich also bewusst für den Kauf dieser entschieden hast, sehe ich da kein Problem, wenn die Firma Geld haben will, das ihr zusteht. Anderwertige Probleme kann ich deinem Posting nicht entnehmen.

Gruß
Wembley
 
AW: Wie lange darf ein Händler abbuchen?

Ja, das ist klar.

Aber mal generell: Gibt es eine bestimmt Zeitspanne, in der so etwas möglich ist? Oder könnte der theoretisch nach 5 Jahren noch kommen?
 
AW: Wie lange darf ein Händler abbuchen?

Unregistriert schrieb:
Ja, das ist klar.

Aber mal generell: Gibt es eine bestimmt Zeitspanne, in der so etwas möglich ist? Oder könnte der theoretisch nach 5 Jahren noch kommen?

Nein nach max 3 Jahren und 364 Tagen.

Gruß Marco
 
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