Ich möchte Ihn aber durch ein aussagekräftiges Zitat aus den (Name Geänder)-Geschäftsbedingungen ersetzen:
"5.3 Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die (Name geändert) mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download). Ende der Widerrufsbelehrung"
(*Download bedeutet etwa das Versenden von Nachrichten, sprich: die Kontaktaufnahme zu anderen Usern)
Im Klartext: Sobald man mit dem Betreiber einen Vertrag abgeschlossen hat und die im Vertrag fixierten Leistungen wahrnimmt (sprich: Emails versenden), erlischt das Recht des Nutzers auf Widerruf. D.h. umgekehrt, man hat nur solange Recht auf Widerruf, solange man die im Vertrag geregelten Leistungen nicht wahrnimmt. Ergo: Man kann sein Widerrufsrecht laut *********-AGBs nur wahrnehmen, wenn man auf die per Abo erworbenen Leistungen 14 Tage lang komplett verzichtet und in dieser Zeit den Widerruf absendet.
Klingt kompliziert, bedeutet aber sinngemäß vereinfacht:
Man kauft in einem Geschäft ein Auto und sobald man damit losfährt, erlischt die Rückgabegarantie......
Kein Kommentar hierzu, aber schöne Grüße an alle 'Autoverkäufer'" Zitat ende.
Wieso kann der Anbieter mit einer Widerspruchsfrist von zwei Wochen werben, wenn man das Produkt gar nicht mal ausprobieren kann?
"5.3 Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die (Name geändert) mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download). Ende der Widerrufsbelehrung"
(*Download bedeutet etwa das Versenden von Nachrichten, sprich: die Kontaktaufnahme zu anderen Usern)
Im Klartext: Sobald man mit dem Betreiber einen Vertrag abgeschlossen hat und die im Vertrag fixierten Leistungen wahrnimmt (sprich: Emails versenden), erlischt das Recht des Nutzers auf Widerruf. D.h. umgekehrt, man hat nur solange Recht auf Widerruf, solange man die im Vertrag geregelten Leistungen nicht wahrnimmt. Ergo: Man kann sein Widerrufsrecht laut *********-AGBs nur wahrnehmen, wenn man auf die per Abo erworbenen Leistungen 14 Tage lang komplett verzichtet und in dieser Zeit den Widerruf absendet.
Klingt kompliziert, bedeutet aber sinngemäß vereinfacht:
Man kauft in einem Geschäft ein Auto und sobald man damit losfährt, erlischt die Rückgabegarantie......
Kein Kommentar hierzu, aber schöne Grüße an alle 'Autoverkäufer'" Zitat ende.
Wieso kann der Anbieter mit einer Widerspruchsfrist von zwei Wochen werben, wenn man das Produkt gar nicht mal ausprobieren kann?