peterkoller123
Frisch registriert
Hallo
ich habe bei einer Firma für Spieleserver einen Server mieten wollen für 8,50 EUR/Monat.
Als ich bezahlte, hatte ich Zugang zu einer Webseite, die aber diese
vereinbarte Dienstleistung beweisbar nur vorgetäuscht hat.
Sämtliche Kontaktversuche zur gütlichen Einigung scheiterten.
Ich habe dann frühzeitig gekündigt. Dies wurde aber igoriert.
Ich habe Bilder von den Webseiten gemacht sog. Screenshots , die
aber nur ein Sachverständiger als [......] erkennen kann.
Meine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde wegen
der geringen Schadenssumme und den aufwändigen Ermittlungen eingestellt. (Also [......] im Kleinen wird geduldet!).
Diese Firma hat meine frühe Kündigung ignoriert und fordern weiterhin
die monatlichen Beträge jetzt mit einer Inkassofirma.
Bei dem Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren muß ich da
die Beweise mit abgeben ? Ein Richter oder Rechtspfleger kann das
doch auch nicht auf [........] überprüfen ?
Wer muß in dem Fall diesen Sachverständigen bezahlen?
Gruß Peter
ich habe bei einer Firma für Spieleserver einen Server mieten wollen für 8,50 EUR/Monat.
Als ich bezahlte, hatte ich Zugang zu einer Webseite, die aber diese
vereinbarte Dienstleistung beweisbar nur vorgetäuscht hat.
Sämtliche Kontaktversuche zur gütlichen Einigung scheiterten.
Ich habe dann frühzeitig gekündigt. Dies wurde aber igoriert.
Ich habe Bilder von den Webseiten gemacht sog. Screenshots , die
aber nur ein Sachverständiger als [......] erkennen kann.
Meine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde wegen
der geringen Schadenssumme und den aufwändigen Ermittlungen eingestellt. (Also [......] im Kleinen wird geduldet!).
Diese Firma hat meine frühe Kündigung ignoriert und fordern weiterhin
die monatlichen Beträge jetzt mit einer Inkassofirma.
Bei dem Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren muß ich da
die Beweise mit abgeben ? Ein Richter oder Rechtspfleger kann das
doch auch nicht auf [........] überprüfen ?
Wer muß in dem Fall diesen Sachverständigen bezahlen?
Gruß Peter