Widerspruch DWM

A

Anonymous

Gott zum Gruß,
auch ich gehöre zu den zahlreichen DWM-Geschädigten (Rechnung über 69,95 €...). Ich habe die super-informativen Hinweise auf diesen Seiten aufmerksam studiert und bin gerade dabei, den empfohlenen Widerspruch einzulegen. Ich hätte gerne gewußt, welchen der Musterbriefe (www.dialerschutz.de) ich anwenden soll:Widerspruch gegen Gebührenforderung, gegen Rechnung für angebliches Abo oder bei Einwahl gegen nicht registr. Dialer?
Außerdem wird auf meiner "Rechnung" nur eine Adresse in London aufgeführt. Meint Ihr, es macht wirklich Sinn, einen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein über den Kanal zu schicken?
Danke im Voraus
Livio
 
Livio schrieb:
Meint Ihr, es macht wirklich Sinn, einen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein über den Kanal zu schicken?

Nein ( Begründung: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=61626#61626 )

Bisher hat noch in keinem einzigen der zurückliegenden hunderttausenden von Rechnungs-Versendungsfälle dieses multinationalen Firmengeflechts ein völliger Verzicht auf Widerspruch (oder sogar ein völliges Ignorieren sämtlicher Rechnungen, Mahnschreiben und Inkasso-Androhungen) irgendwelche negative Folgen gehabt. --> ohne zu befürchtende negative Folgen bei einem Widerspruchsverzicht wird ein Widerspruch völlig überflüssig sein (ganz gleich, wohin er geschickt wird, oder ob er per Einschreiben, gar mit Rückschein geschickt wird) - er hat jedoch placebohafte Beruhigungswirkung! Die Entbehrlichkeit eines Widerspruchs liegt nicht (erst) darin, daß gegen die Verantwortlichen seit einigen Tagen wg. versuchten Betrugs ermittelt wird - ein Widerspruch war von anfang an unnütz.

gal.
 
Zurück
Oben