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Reducal schrieb:Warum willst Du den Anschluss jetzt nicht mehr? Bedenke, dass Du mit 1 & 1 einen Vertrag abgeschlossen hast, der an eine Mindestlaufzeit geknüpft sein wird.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat (also zB einen Nutzeraccount angelegt hat).emnit schrieb:(ich habe angeblich mein Tarif benutzt- was nicht stimmt, weil ich meine Zugangsdaten noch im versiegeltem Umschlag habe)
Du warst schon vor dem 31.12. Kunde bei 1&1, oder? Und konntest erst später den den (damals) neuen Tarif nutzen, da ein Tarifwechsel erst ab April möglich war?emnit schrieb:Ich habe am 31.12.2004 ein Antrag auf 2GB-Traffic /DSL gestellt ....
Am 17.04.05 (!) Wurde ich informiert, dass am 21.04 endlich freigeschaltet ...
Wieso dauert dann die Freischaltung ab Bestellung knapp 4 Monate? Das verstehe ich nicht - ein Monat ist i. d. R. schon viel, gute zwei Wochen aber üblich.emnit schrieb:Nein, ich war kein Kunde von 1&1
Wem erzählst Du das? Und von wegen nicht besser - T-Online brauchte bei mir vor einiger Zeit nur ganze 10 Tage, bis ich online war. Bei derartigen Freischalt-/Lieferschwierigkeiten ist der ISP für meine Begriffe durchgefallen.emnit schrieb:DSL braucht man heutzutage und die anderen sind nicht besser.
So ganz genau wird die Frage hier im Forum wohl kaum zu klären sein, da das dann schon wieder in Richtung verbotener Rechtsberatung geht. Außerdem sind Ferndiagnosen sicher nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss.emnit schrieb:Trotzdem hätte gerne gewusst, ob ich Recht habe oder nicht.
§ 312 d Abs. 3 BGB. Allerdings stelle ich mir hier zwei Fragen:emnit schrieb:Kurze Begründung oder mindestens Quelle?
Nö.emnit schrieb:Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sehen kein allgemeines Rückgaberecht vor. Das Rücktrittsrecht entfällt, sobald mit der Verfügungstellung der Dienstleistung begonnen wird.