Widerruf von Lastschriften - die "6-Wochen-Mär" die x-te Diskussio

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krennz

Um hier mal mit dem Unsinn der 6 Wochne Rückbuchungsfrist aufzuräumen:

Die Banken akzeptieren eine Rückgabe von Lastschriften i.d.R. 6 Wochen ohne besondere Begründung. Hat der Konteninhaber stichhaltige Gründe für eine Rückbuchung kann er dies bis zum Ablauf von 6 Monaten veranlassen.

Ich habe in einem anderen Forum Geschädigten in der Ichform erzählt, dass ich die Abbuchungen der letzten 4 Monate zurückgehen lassen würde. Hat auch geklappt. Ausserdem würde ich mir Kopien der Lastschriften geben lassen, damit zur Polizei gehen und Anzeige für die Staatsanwaltschaft und für die Glücksspielüberwachung meines Bundeslandes erstatten.

In der Regel hapert es an den nach §4 GlüSTV erforderlichen Genehmigungen zur Vermittlung von Gücksspielen. Da die gemäss §3 (6) gewerbliche Spielevermittlung betreiben um nachhaltig Gewinn zu erzielen, machen die sich m.M. nach strafbar (unerlaubte Vermittlung unerlaubten Glücksspiels)
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

Um hier mal mit dem Unsinn der 6 Wochne Rückbuchungsfrist aufzuräumen:

Die Banken akzeptieren eine Rückgabe von Lastschriften i.d.R. 6 Wochen ohne besondere Begründung. Hat der Konteninhaber stichhaltige Gründe für eine Rückbuchung kann er dies bis zum Ablauf von 6 Monaten veranlassen.
So richtig aufgeräumt mit Unsinn hast Du damit aber auch nicht.

http://forum.computerbetrug.de/info...rruf-von-lastschriften-die-6-wochen-maer.html
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

Man beachte hier RECHNUGSABSCHLUSS und ERTEILTE Einzugsermächtigung.

In der Regel liegen bei den Lottozockies keine erteilten Einzugsermächtigungen vor. Diese Lastschriften fallen also nicht unter den Rechnungsabschluss (i.d.R. Quartalsmässig) Nach Auskunft meiner Bank buchen sie die Beträge auf jeden Fall 6 Monate, in Zusammenarbeit mit der abbuchenden Bank auch noch bis zu einem Jahr zurück. Sie kann aber nicht ausschliessen, sofern das Konto des Lastschriftgegeners noch existiert und Guthaben aufweist, die Abbuchung auch länger rückgängig zu machen. Ich muss also immer meine Bank fragen, wie sie das mit der längeren Zeit handhabt.

Im Übrigen: Danke Heiko für den nützlichen Link
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

Also ich finde die Beiträge von krennz schon qualifiziert.

Und ein Mod der nur "Unfug" schreibt ohne weitere Begründung sollte sich da eher zurückhalten. Oder die Begründung liefern.
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

kannst Du mir mal verklickern, wie meine Bank erkennen soll, ob der Abbuchzende zu unrecht handelt? Wenn Du da ne Lösung hättest könntest Du Dir wahrscheinlich ne goldene Nase verdienen.
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

Ohne Abbuchungserlaubnis ist es immer das Risiko der Bank. Es geht überhaupt nicht darum,
ob zu Recht oder nicht. Diese Form der Selbstbedienung gibt es de facto nur in Deutschland
und wird auch nicht mehr lange möglich sein, sehr zum Verdruss der Banken, die jetzt schon rumjammern.
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

Welche Bank meinst Du denn jetzt? Die Abbuchende, oder die. bei der abgebucht wurde.

Habe heute nachmittag mit jemanden aus unserem Hause gesprochen, der sich mit sowas auskennt:

In der Regel arbeiten die Banken in den hier geschilderten Fällen zusammen. Die abbuchende Bank müsste sich davon überzeugen, dass der Auftraggeber eine gültige Einzugsermächtigung hat. Daher gehen z.B. wir hin und verlangen für unsere "Ware" eine schriftliche Einzugsermächtigung mit den Unterschriften aller Konteninhaber. Hat die abbuchende Bank einfach auf Zuruf gehandelt, was hier die Regel sein dürfte,(der Auftraggeber versichert eine LE zu haben) hat sie den schwarzen Peter.

Doch so einfach wie es hier steht ist es wieder auch nicht. Das ganze jetzt zu beleuchten führte zu OT.

Wichtig ist nur, dass es auch nach 6 Wochen noch ein Rückbuchungsrecht gibt, sofern keine L astschrift E inzugsermächtigung erteilt wurde. Und das wollte ich eigentlich nur gesagt haben.
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

Wichtig ist nur, dass es auch nach 6 Wochen noch ein Rückbuchungsrecht gibt, sofern keine Lastschrift Einzugsermächtigung erteilt wurde. Und das wollte ich eigentlich nur gesagt haben.
Warum beschränkst Du Dich dann nicht darauf auch nur das zu sagen anstatt noch einiges dazuzuerfinden?
krennz schrieb:
Die Banken akzeptieren eine Rückgabe von Lastschriften i.d.R. 6 Wochen ohne besondere Begründung.
Wieso in der Regel? Wann denn nicht?
krennz schrieb:
Hat der Konteninhaber stichhaltige Gründe für eine Rückbuchung kann er dies bis zum Ablauf von 6 Monaten veranlassen.
krennz schrieb:
Nach Auskunft meiner Bank buchen sie die Beträge auf jeden Fall 6 Monate, in Zusammenarbeit mit der abbuchenden Bank auch noch bis zu einem Jahr zurück.
Welche stichhaltigen Gründe? "Ich habe keine Lastschriftermächtigung erteilt" reicht völlig aus. Woher nimmst Du eine Frist von 6 Monaten oder die Jahresfrist? Grenze ist die Verjährung. Weshalb soll das von einer Zusammenarbeit mit der fremden Bank abhängen, mit der habe ich keinen Vertrag. Meine Bank darf mein Konto nur belasten wenn sie mir einen entsprechenden Auftrag nachweist, welche Vereinbarungen (im Lastschriftabkommen) zwischen den Banken getroffen wurden sind mir doch erstmal egal.
krennz schrieb:
Sie kann aber nicht ausschliessen, sofern das Konto des Lastschriftgegeners noch existiert und Guthaben aufweist, die Abbuchung auch länger rückgängig zu machen.
Wie kommst Du auf solch krudes Zeugs?Erfindest Du das beim Schreiben? Ob noch Kohle beim Empfänger zu holen ist egal , entscheidend ist wie Webwatcher schrieb ob eine Erlaubnis vorliegt.
krennz schrieb:
Ich muss also immer meine Bank fragen, wie sie das mit der längeren Zeit handhabt.
Wieso soll ich mich einer Entscheidung nach Gutsherrenart der Bank beugen und um Gnade winseln. Ich muss nicht fragen "wie das gehandhabt wird" sondern kann mein Recht einfordern.
krennz schrieb:
Habe heute nachmittag mit jemanden aus unserem Hause gesprochen, der sich mit sowas auskennt:
Ich kenn auch einen der sich auskennt: Katzenhai
http://forum.computerbetrug.de/info...rruf-von-lastschriften-die-6-wochen-maer.html
Und wenn man es ausführlicher haben möchte Zahlungsverkehrsfragen.de
 
AW: Widerruf von Lastschriften - die "6-Wochen-Mär" die x-te Diskussio

Mann eh, wie oft müssen wir das denn noch durchkauen? Es ist doch alles klipp und klar geregelt und wird jedem klar der lesen kann.
:wall:
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

Bei Rücklastschriften, die älter als 6 Wochen sind machen nun mal einige Banken Probleme. Deshalb ist es ratsam mit seiner Bank über die Problematik zu sprechen und denen klarzumachen, dass hier Abzocke im Spiel ist. ich glaube, dass keine Bank dann noch den Kunden abweist.

Von meiner Bank erhielt ich am Telefon die Auskunft, dass Rücklastschriften innerhalb eines halben Jahres kein Problem sind, darüberhinaus aber einer Begründung bedürfen. Ggf. ist die Bank bereit, auch ältere Lastschriften, in Zusammenarbeit mit der abbuchenden Bank, zurückzubuchen. Es wurden mir da noch einige Kriterien genannt, aber das würde zuweit führen.

Sprecht mit Euren Banken und klärt Sie auf, dann dürfte es auch mit Rücklastschriften die älter als 6 Wochen sind klappen.
 
AW: VORSICHT vor Lottoverbund.com!!

Bei Rücklastschriften, die älter als 6 Wochen sind machen nun mal einige Banken Probleme. Deshalb ist es ratsam mit seiner Bank über die Problematik zu sprechen und denen klarzumachen, dass hier Abzocke im Spiel ist. ich glaube, dass keine Bank dann noch den Kunden abweist.

Von meiner Bank erhielt ich am Telefon die Auskunft, dass Rücklastschriften innerhalb eines halben Jahres kein Problem sind, darüberhinaus aber einer Begründung bedürfen. Ggf. ist die Bank bereit, auch ältere Lastschriften, in Zusammenarbeit mit der abbuchenden Bank, zurückzubuchen. Es wurden mir da noch einige Kriterien genannt, aber das würde zuweit führen.

Sprecht mit Euren Banken und klärt Sie auf, dann dürfte es auch mit Rücklastschriften die älter als 6 Wochen sind klappen.

Das hat nix, aber auch garnix mit dem Zweck der Rückbuchung zu tun. Erklär den Banken, was der BGH dazu sagt und der Widerstand schmilzt dahin wie Butter.
 
AW: Widerruf von Lastschriften - die "6-Wochen-Mär" die x-te Diskussio

Von meiner Bank erhielt ich am Telefon die Auskunft, dass Rücklastschriften innerhalb eines halben Jahres kein Problem sind, darüberhinaus aber einer Begründung bedürfen.
Bankmitarbeiter, die solchen Unfug von sich geben, sind entweder bar jeder Sachkenntnis oder was noch schlimmer wäre, erzählen vorsätzlich diesen Unsinn d.h werden gehalten Kunden falsch zu informieren.
BGH Urteile sind bindend, egal aus welchen Gründen es ihnen nicht in den Kram paßt.
 
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