K
krennz
Um hier mal mit dem Unsinn der 6 Wochne Rückbuchungsfrist aufzuräumen:
Die Banken akzeptieren eine Rückgabe von Lastschriften i.d.R. 6 Wochen ohne besondere Begründung. Hat der Konteninhaber stichhaltige Gründe für eine Rückbuchung kann er dies bis zum Ablauf von 6 Monaten veranlassen.
Ich habe in einem anderen Forum Geschädigten in der Ichform erzählt, dass ich die Abbuchungen der letzten 4 Monate zurückgehen lassen würde. Hat auch geklappt. Ausserdem würde ich mir Kopien der Lastschriften geben lassen, damit zur Polizei gehen und Anzeige für die Staatsanwaltschaft und für die Glücksspielüberwachung meines Bundeslandes erstatten.
In der Regel hapert es an den nach §4 GlüSTV erforderlichen Genehmigungen zur Vermittlung von Gücksspielen. Da die gemäss §3 (6) gewerbliche Spielevermittlung betreiben um nachhaltig Gewinn zu erzielen, machen die sich m.M. nach strafbar (unerlaubte Vermittlung unerlaubten Glücksspiels)
Die Banken akzeptieren eine Rückgabe von Lastschriften i.d.R. 6 Wochen ohne besondere Begründung. Hat der Konteninhaber stichhaltige Gründe für eine Rückbuchung kann er dies bis zum Ablauf von 6 Monaten veranlassen.
Ich habe in einem anderen Forum Geschädigten in der Ichform erzählt, dass ich die Abbuchungen der letzten 4 Monate zurückgehen lassen würde. Hat auch geklappt. Ausserdem würde ich mir Kopien der Lastschriften geben lassen, damit zur Polizei gehen und Anzeige für die Staatsanwaltschaft und für die Glücksspielüberwachung meines Bundeslandes erstatten.
In der Regel hapert es an den nach §4 GlüSTV erforderlichen Genehmigungen zur Vermittlung von Gücksspielen. Da die gemäss §3 (6) gewerbliche Spielevermittlung betreiben um nachhaltig Gewinn zu erzielen, machen die sich m.M. nach strafbar (unerlaubte Vermittlung unerlaubten Glücksspiels)