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Schaut mal hier:
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Was nimmt denn der für Drogen? In seiner Referendarzeit bei der StA Berlin hat er da aber anscheinend was nicht verstanden.Berliner Junganwalt schrieb:Wer ESTESA dennoch Geld überwiesen hat, kann nach §§ 111 b, 111c III StPO zur Rückgewinnhilfe das Konto der ESTESA von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmen lassen. Dann wird über das Konto der ESTESA eine Verfügungssperre verhängt und die zu Unrecht gezahlten Gelder an die Betroffenen ausgezahlt.