Das hab ich auch nicht so richtig verstanden. Der seriöse Mittelstand bedient sich solcher Methoden gar nicht.
Im übrigen bin ich auch an einigen anderen Stellen ins Grübeln gekommen.
Ich habe 1986 meine Prüfung zum Einzelhandelskaufmann abgelegt und ich bin mir absolut sicher, daß damals schon laut dem Wettbewerbsgesetz folgende Tätigkeiten verboten waren:
* Telefonwerbung / -marketing, sofern der Angerufene nicht in enger geschäftlicher Beziehung zum Anrufer steht (d.h. auch, das Angebot darf nicht branchenfremd sein)
* Faxwerbung, sofern nicht ausdrücklich gewünscht
* Kopplung von Gewinnspielen an den Erwerb einer Ware, mir ist sogar persönlich ein Fall bekannt, in dem ein großer Hersteller abgemahnt wurde
* Die sog. "Schleichwerbung"
* Verleitung geschäftsunfähiger Personen zum Kauf einer Ware oder Dienstleistung (Kinder, Jugendliche), diese Kaufverträge waren schon immer anfechtbar
Wozu jetzt diese "Novelle"?
Hab ich was verpaßt, war die letzten 20 Jahre alles aufgehoben? Oder muß man die Menschheit ab und zu daran erinnern?
Was das SPAM-Verbot angeht, das ist natürlich zu begrüßen, aber wohl leider wirkungslos; wieviele SPAM-Mails bekommt ihr von Firmen aus Deutschland??? :evil: