Wer hat Erfahrung mit R-Talk?

technofreak

Forenveteran
Da sich die RegTP nach Rückfrage außerstande sah , verbindliche Auskunft zu erteilen, stelle ich diese Fragen
an die Forenleser. Falls jemand etwas dazu mitteilen kann, bitte posten oder auch per PN.

1: hat jemand selber oder im Bekanntenkreis schon Erfahrungen mit R-Talk? (oder anderen "Übernahmegesprächen")
2. Wie (d.h mit was für einer Nummer) werden solche Gespräche auf der Rechnung aufgeführt?

Der Grund für diese Frage ist, daß massiv für diesen Dienst in verschieden Medien z.B Videotext der Privat-Tv´s
geworben wird, und bisher keinerlei Infos über die Abrechnungsmodi vorliegen

Gruß
tf
 
R-Talk

Wir haben ein einziges Mal bislang einen Anruf erhalten, bei dem wir gebeten wurden durch Drücken der Sterntaste (oder war es die Raute...?) das R-Gespräch anzunehmen. Haben wir nicht gemacht, weil niemand kennen, der ein solches Verfahren anwenden würde.
Ich bin seit einer 0190er-Abzocke und 0137-SMS (die ich gottlob nicht zurückgerufen hatte) sehr vorsichtig geworden. Wer weiß, was dahinter wieder steckt.

Vielleicht hilft dir aber dieser Link www.teltarif.de/arch/2003/kw10/s10062.html weiter.

Gruß
 
Teltarif schrieb:
Insbesondere R-Gespräche aus dem Festnetz werden mit dem neuen Tarif jedoch deutlich teurer.
Galt bisher ein Minutenpreis von 39 Cent, werden bei Nutzung von R-Talk nun 2,2 Cent pro Sekunde fällig.
Daraus resultiert ein happiger Minutenpreis von 1,32 Euro.

Günstigster CbC Ortstarif 1Cent/min zu 1,32 Euro/min .... :bandit
 
R-Talk

Da sieht man's wieder. Da war doch ein Pferdefuß!

Mir scheint manchmal, als bestünde ein großer Teil der sogenannten Telekommunikationsbranche aus Firmen, die für wenig (oder keine) Leistung 'ne Menge Geld abziehen wollen.

cu
 
Bitterböse Erfahrungen mit R TALK

Hallo,

ich habe jetzt eine bitterböse Erfahrung mit diesem dübiosem Verein machen müssen.

Gestern erhielt ich meine Telefonrechnung und ich glaubte ein Pferd tritt mich.

Die Freundin meiner Tochter benutzte R Talk um mit meiner Tochter (13) über Handy sprechen zu können. Da meine Tochter striktes Verbot hat Hanynummern anzuwählen und sie sich auch daran hält versprach ihre Freundin (14) ihr, das Ganze würde nur 1 Euro kosten egal wie lange sie telefonieren. Und nun haben wir den Salat: Stolze 169 Euro soll Muttern nun berappen für Etwas von dem sie bis gestern nicht mal wußte das es das gibt.

Vielleicht habt ihr ja einen Tipp was ich nun rechtlich dagegen tun kann!?

Auf der Rechnung (Einzelverbindungsnachweis) stellt es sich folgendermaßen dar:

Seite 1 der Rechnung: Beträge anderer Anbieter: Verbindungen über 01058 Telecom GmbH

Anschrift folgend und dann die stolze Summe von 169,50 Euro

Am Ende des Einzelverbindungsnachweis gesondert noch einmal die Verbindungen von welchem Handy ausgehend dieser R TALK Service in Anspruch genommen wurde. Ganz normal aufgelistet Datum, Dauer der Gesprächs, Zielrufnummer, Zielort. Allerdings ohne Angabe von Tarifart und Einheiten wie sonst Telekom üblich. Dahinter dann der Nettobetrag.

Ich, die von R TALK bis Dato nicht mal was wußte, sah nur die Handynummern und schimpfte fürchterlich mit meiner Tochter. Diese Versichterte mir sie hätte keine Handynummer angewählt sondern die Freundin bei ihr: Sie hätte nur eine Taste gedrückt und es sollte ja nur ein Euro kosten.

Ich sah mir die Rechnung genauer an und entdeckte zum einen den Begriff R TALK. Auch wenn mein Englisch eher als mehr als dürftig zu beurteilen ist so habe ich doch kapiert das mit Talk das Gespräch gemeint ist und R vermutlich so etwas wie Remote bedeutet was ich als ein Zurück bewertete. Dann sah ich mir die Adresse dieser Telecom genauer an und wurde erst recht skeptisch.

Schon oft habe ich gehört und gelesen das Betrüger gerne für ihre dubiosen Geschäfte Namen wählen die dem Verbraucher gegenüber als vertrauenswürdig erscheinen und darauf hereinfallen. Ich begann im Internet nach diesem R TALK Service der 01058Telecom GmbH zu suchen und bin selbstredend auf deren Seiten gestossen.

Ich habe mir dort alles durchgelesen und ausgedruckt, inklusive der AGB`s aus welchen nicht hervorgeht das der angerufene Kunde auch Besitzer (b.z.w. Mieter) der Telefonleitung sein sollte. Meiner Meinung nach schon mal schon mal sehr komisch.

Bei der Telekom habe ich allerdings nur den Callservice am Apparat gehabt und die konnten mir nicht weiterhelfen und bestehen auf Zahlung des Betrages. Ich entgegnete das ich bereit bin meine normalen Telefongebühren wie immer zu leisten aber auf keinen Fall auch noch diese R Gespräche da ich von diesen keinerlei Kenntnis hatte. Man drohte mir daraufhin mit Einstellung ihrer Leistung, auch bei einer teilgeleisteten Summe.

Ich weiß aber das ich mich mit Zahlung der Rechnung wie verlangt, automatisch mit R TALK einverstanden gebe und werde wie ich fürchte nie mehr einen Cent zurückbekommen.

Der nächste Gang wird der zu einem Rechtsanwalt sein mit allen Unterlagen diesen R TALK Service. Mal sehen was dieser dazu sagt. Meine Tochter hat unwissentlich und ohne meine Kenntnis dieses Gespräch angeommen ohne die Kosten überschauen zu können. Dann hat sie auch noch statt der * Taste am Telefon die Tasten 1+2 gedrückt was verhinderte das eine Ansage über laufenden Kosten gemacht wurde. Vielleicht hätte meine Tochter sich dadurch abschrecken lassen, vielleicht aber auch nicht. Sie ist halt noch ein Kind und konnte hinter so einem Verfahren keinen Betrug erkennen.

Ich hoffe ich konnte hiermit ein paar Infos liefern und wäre froh schon vor meinen Rechtanwaltsgang ein paar Tipps zu erhalten damit ich besser gewappnet bin wenn ich mich mit diesem Verein anlegen werde.

Ich hätte jedenfalls niemals ein solches Gespräch entgegengenommen das kann ich versichern!

MFG Taranee
 
@ Tarenee030

Eine Bitte zu erst: Lass Dich registrieren, damit ich Dir auch PN (Persönliche Nachrichten) schicken kann.

Das Thema ist juristisches "Neuland". Der Telefondienstanbieter wird argumentieren, dass er schließlich seine Leistung erbracht hat.

Er wird dann auf die Verantwortlichkeit des Kunden gemäß § 16 TKV
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/index.html hinweisen.

Allerdings hat die Rechtssprechung in letzter Zeit stärker auf die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln abgestellt und danach entschieden, vgl. etwa das Urteil des Kammergerichts http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm, so dass möglicherweise das Drücken der Tast durch Minderjährige nicht zu einem Vertragsschluss oder zumindest zu einem anfechtbaren Vertrag führt.

Es ist richtig zum Anwalt zu gehen, das Urteil würde ich mitnehmen.
 
@jurist

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir die Links angesehen doch ist mir noch nicht so ganz klar welches Urteil ich mitnehmen sollte. Das mit dem 16 jährigen Jungen? Scheint mir wohl einleuchtend aber ist die Sache bei R TALK doch ein wenig anders!? Es geht hierbei ja nicht um ein Programm das sich unwissentlich irgendwo installieren konnte.

Ich habe mir hingegen auch weiterhin Gedanken gemacht. So kann man mich doch nicht verpflichten das Telefon stets zu sperren damit die Kinder nicht mehr dran können. Ich habe das Telefon hauptsächlich nur damit ich für die Kinder immer erreichbar bin, d.h. wenn ich unterwegs bin können sie mich über Handy erreichen. Auch sollten sie im Notfall jemanden anrufen können, dabei gehe ich nicht von den Notrufnummern aus die ohnehin ja immer eirreichbar sind, sondern es gibt ja auch andere Notfälle in einer Familie die nicht Polizei und Feuerwehr bedürfen.

Gestern unterhielt ich mich mit meiner Tochter und deren Freundin und fragte woher sie von diesem R TALK wissen und ich fragte auch die Freundin ob sie wußte wie das mit dem bezahlen funktioniert.

Meine Tochter wußte nur das die Freundin sie erreichen könne ohne das meine Tochter die Handynummer anwählen müßte, bekam von dieser die Nummer welche sie selber über die TV Werbung hatte (ich habe eine derartige Werbung noch nie gesehen) und machte was die Freundin ihr gesagt hatte.
Zudem habe die Freundin ihr gesagt das es nur einen Euro kostet. Die Freundin darauf angesprochen meinte dann das das wohl stimme und als meine Tochter dann einwand das ich ihr erklärt habe es kostet wohl pro Einheit soviel, nickte diese nur und meinte ja das ist richtig.

Ich bin ein wenig verwirrt deswegen. Dieses Mädchen hat also genau gewußt was sie da tut und ließ meine Tochter hingegen im Ungewissen darüber, sie belog sie ja noch im Gegenteil. Hat dieses Mädchen somit eigentlich vorsätzlich gehandelt? Ich befürchte das der R TALK Anbieter oder gar die Telekom selber sich damit herrausreden wird und ich in jedem Fall die Kosten zu tragen habe.

Allerdings habe ich eingangs erwähnte Urteil recht genau durchgelesen wo auch darauf hingewiesen wird das wie in unserem Fall die Telekom nicht das Geld für die Firma 01058Telecom GmbH einfordern dürfe. Liege ich damit richtig? Das könnte doch bedeuten das ich lediglich die Rechnung abzüglich des Betrags welche durch R TALK enstanden ist begleichen könnte, bis es notfalls gerichtlich entschieden wird ob ich zahlen muß oder nicht.

Ich bin auch unsicher was ich morgen früh bei einem erneuten Versuch das mit der Telekom zu klären sagen soll. Soll ich denen einfach sagen das ich bereit bin die normale Rechnung zu zahlen und bei dem anderen abwarten möchte was der Rechtsanwalt sagt? Können die mir eigentlich den Anschluß daraufhin sperren?

Mfg Taranee030

Allerdings hat die Rechtssprechung in letzter Zeit stärker auf die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln abgestellt und danach entschieden, vgl. etwa das Urteil des Kammergerichts http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm, so dass möglicherweise das Drücken der Tast durch Minderjährige nicht zu einem Vertragsschluss oder zumindest zu einem anfechtbaren Vertrag führt.

Es ist richtig zum Anwalt zu gehen, das Urteil würde ich mitnehmen.
 
@ Taranee030


Du solltest das Kammergerichtsurteil mitnehmen. Dort wird etwas zum Vertragsschluss gesagt, das auf Deinen Fall zu übertragen sein dürfte.

Muster für ein Widerspruchsschreiben findest Du hier http://www.dialerundrecht.de/muster.rtf .

Wenn Du nur den unstritten Teil der Rechnung bezahlts dann darf Dir der Anschluss nicht gesperrtt werden, vgl. § 19 Abs. 4 TKV , schau hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/index.html.

Du musst allerdings der Telekom genau mitteillen, welchen Teilbetrug Du nicht bezahlst, da sie sonst das geszahlte Geld anteilig auf alle Teilbeträge aufteilt.
 
Erneutes Telefongespräch mit der Telekom

Hallo Jurist,

heute habe ich erneut mit einer Dame bei der Telekom gesprochen welches ganz anders verlief als das Vorherige.
Diese Dame sagte mir das ich die Rechnung abzüglich der Summe für R TALK zahlen solle (im Verwendungszweck gesondert angeben), somit würde mir (wie du in deinem Posting schon schriebst) der Anschluß keinesfalls gesperrt werden.

Dann solle ich mich an die Firma 01058Telecom GmbH mit Einschreiben wenden und meinen Widerspruch einlegen und auch mitteilen das ich mich im Streitfall nicht scheue den Rechtsweg einzuschlagen.
Das werde ich nun tun. Erst schriftlicher Widerspruch per Einschreiben mit Rückantwort und gegebenfalls mit dem Rechtsanwalt.
Wie gesagt, die Dame bei der Telekom war sehr nett und hatte vollstes Verständnis für meinen Unmut.

Ich halte euch gerne auf dem Laufenden wenn ihr mögt. Sobald sich was in die ein oder andere Richtung getan hat werde ich mich melden.

Nochmals vielen lieben Dank!
Mfg Taranee030
 
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