@jurist
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir die Links angesehen doch ist mir noch nicht so ganz klar welches Urteil ich mitnehmen sollte. Das mit dem 16 jährigen Jungen? Scheint mir wohl einleuchtend aber ist die Sache bei R TALK doch ein wenig anders!? Es geht hierbei ja nicht um ein Programm das sich unwissentlich irgendwo installieren konnte.
Ich habe mir hingegen auch weiterhin Gedanken gemacht. So kann man mich doch nicht verpflichten das Telefon stets zu sperren damit die Kinder nicht mehr dran können. Ich habe das Telefon hauptsächlich nur damit ich für die Kinder immer erreichbar bin, d.h. wenn ich unterwegs bin können sie mich über Handy erreichen. Auch sollten sie im Notfall jemanden anrufen können, dabei gehe ich nicht von den Notrufnummern aus die ohnehin ja immer eirreichbar sind, sondern es gibt ja auch andere Notfälle in einer Familie die nicht Polizei und Feuerwehr bedürfen.
Gestern unterhielt ich mich mit meiner Tochter und deren Freundin und fragte woher sie von diesem R TALK wissen und ich fragte auch die Freundin ob sie wußte wie das mit dem bezahlen funktioniert.
Meine Tochter wußte nur das die Freundin sie erreichen könne ohne das meine Tochter die Handynummer anwählen müßte, bekam von dieser die Nummer welche sie selber über die TV Werbung hatte (ich habe eine derartige Werbung noch nie gesehen) und machte was die Freundin ihr gesagt hatte.
Zudem habe die Freundin ihr gesagt das es nur einen Euro kostet. Die Freundin darauf angesprochen meinte dann das das wohl stimme und als meine Tochter dann einwand das ich ihr erklärt habe es kostet wohl pro Einheit soviel, nickte diese nur und meinte ja das ist richtig.
Ich bin ein wenig verwirrt deswegen. Dieses Mädchen hat also genau gewußt was sie da tut und ließ meine Tochter hingegen im Ungewissen darüber, sie belog sie ja noch im Gegenteil. Hat dieses Mädchen somit eigentlich vorsätzlich gehandelt? Ich befürchte das der R TALK Anbieter oder gar die Telekom selber sich damit herrausreden wird und ich in jedem Fall die Kosten zu tragen habe.
Allerdings habe ich eingangs erwähnte Urteil recht genau durchgelesen wo auch darauf hingewiesen wird das wie in unserem Fall die Telekom nicht das Geld für die Firma 01058Telecom GmbH einfordern dürfe. Liege ich damit richtig? Das könnte doch bedeuten das ich lediglich die Rechnung abzüglich des Betrags welche durch R TALK enstanden ist begleichen könnte, bis es notfalls gerichtlich entschieden wird ob ich zahlen muß oder nicht.
Ich bin auch unsicher was ich morgen früh bei einem erneuten Versuch das mit der Telekom zu klären sagen soll. Soll ich denen einfach sagen das ich bereit bin die normale Rechnung zu zahlen und bei dem anderen abwarten möchte was der Rechtsanwalt sagt? Können die mir eigentlich den Anschluß daraufhin sperren?
Mfg Taranee030
Allerdings hat die Rechtssprechung in letzter Zeit stärker auf die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln abgestellt und danach entschieden, vgl. etwa das Urteil des Kammergerichts
http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm, so dass möglicherweise das Drücken der Tast durch Minderjährige nicht zu einem Vertragsschluss oder zumindest zu einem anfechtbaren Vertrag führt.
Es ist richtig zum Anwalt zu gehen, das Urteil würde ich mitnehmen.