Wer haftet für eingebettete Youtube-videos? Der Uploader oder?

N

Normaluser

Ich habe mal eine Frage, die mich ein wenig beschäftigt und zu der
Ich keine eindeutige Antwort finden konnte.

Youtube bietet ja jedem Mitglied die möglichkeit zu entscheiden,
ob sein Video auf anderen Seiten eingebettet werden darf oder nicht.
Jenachdem wird dann der einbetten-code eingeblendet oder nicht.

Wenn Ich jetzt als Ottonormal-Forenuser ein Youtube-video in
einen Forenbeitrag oder sonstiges einbinde, kann mir dann
unter irgendwelchen Umstanden jemand an die Karre fahren ?

Oder wird dann Höchstens der Seitenbetreiber böse,weil er Post bekommt?
Eigendlich dürfte ja auch er nicht verantwortlich gemacht werden,
da das Video bei Youtube liegt und praktisch nur der Player von Youtube lädt.

Es sind dabei keine Videos gemeint, die jeden gesunden Menschen schon sagen sollten,
dass dies eine Rechteverletzung ist.

Ich stelle mir die Frage, weil Ich auf viele widersprüchliche Aussagen
gestoßen bin.
Wichtig ist für mich die Frage, ob Ich als Forenmitglied dafür hafte,wobei es natürlich
nicht meine absicht ist den Seitenbetreiber zu schaden.

Danke schonmal :)
 
AW: Wer haftet für eingebettete Youtube-videos? Der Uploader oder?

Der aktiv handelnde Täter haftet immer. Wer also durch eigenes Tun einen Rechtsverstoß in vorwerfbarer Weise begeht, haftet immer.

Die Frage, ob außerdem der Videogestalter, Youtube, der Forenbetreiber, der Hoster, Ursula von der Leyen oder der Papst mithaften, ist indes spannend.

Zu spannend für dieses Forum hier, befürchte ich.
 
AW: Wer haftet für eingebettete Youtube-videos? Der Uploader oder?

Die Frage, ob außerdem der Videogestalter, Youtube, der Forenbetreiber, der Hoster, Ursula von der Leyen oder der Papst mithaften, ist indes spannend.

Im Bundestag bzw. in einem dort angeschlossen Forum macht die dortige Moderation natürlich vom Hausrecht gebrauch. In bezug auf die Linkhaftung gibt man folgende Stellungnahme.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=1277.0

DBT_Moderator 6
Globaler Moderator

Nach der Rechtsprechung bestehen beim Setzen von Links im Internetangebot zumutbare Prüfungspflichten, deren Verletzung zu einer Störerhaftung führen kann. Diese Prüfungspflicht besteht auch für die Veröffentlichung von Internetadressen (URL), ohne dass diese verlinkt sind. Eine Überprüfung der von Ihnen in den öffentlichen Petitionen und Diskussionsforen eingestellten URLs durch die Moderatoren ist jedoch nicht möglich, so dass die Verwendung von URLs gänzlich untersagt ist.

:wall: :rolleyes:
 
AW: Wer haftet für eingebettete Youtube-videos? Der Uploader oder?

Das geht pauschal etwas weit imho.
Ohne Links sind wesentliche Bestandteile des Internet außer Funktion.
 
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