gregorsaga
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Hallo
angenommen x hat eine Dienstleistung im Wert von 70€ erhalten, möchte aber nicht bezahlen, da er das Angebot als Falle und Betrug empfindet. Er wird natürlich Mahnungen und Rechnungen zugesandt bekommen mit den Kosten für Inkasso usw. Falls x es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt und x diese verliert, müsste x dann zusätzlich zu den 70€ auch noch die in der Zwischenzeit (also zwischen erster Mahnung und dem Zeitpunkt der verlorenen Gerichtsverhandlung) entstandenen Mehrkosten (durch Inkassobüro, gegenerischer RA) bezahlen?
Ich habe auf dieser Seite http://www.computerbetrug.de/abzock...sen-sie-wissen/ folgendes gefunden (siehe unten, hier 90€ Streitwert). Aber müsste x nicht noch die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen und, wie schon erwähnt, die Mahngebühren und Inkassobürokosten? Wie hoch könnten diese kosten max. ungefähr werden? Muss x auch den gegnerischen Anwalt bezahlen und das Inkassobüro oder nur die Mahngebühren?
Zitat:
angenommen x hat eine Dienstleistung im Wert von 70€ erhalten, möchte aber nicht bezahlen, da er das Angebot als Falle und Betrug empfindet. Er wird natürlich Mahnungen und Rechnungen zugesandt bekommen mit den Kosten für Inkasso usw. Falls x es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt und x diese verliert, müsste x dann zusätzlich zu den 70€ auch noch die in der Zwischenzeit (also zwischen erster Mahnung und dem Zeitpunkt der verlorenen Gerichtsverhandlung) entstandenen Mehrkosten (durch Inkassobüro, gegenerischer RA) bezahlen?
Ich habe auf dieser Seite http://www.computerbetrug.de/abzock...sen-sie-wissen/ folgendes gefunden (siehe unten, hier 90€ Streitwert). Aber müsste x nicht noch die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen und, wie schon erwähnt, die Mahngebühren und Inkassobürokosten? Wie hoch könnten diese kosten max. ungefähr werden? Muss x auch den gegnerischen Anwalt bezahlen und das Inkassobüro oder nur die Mahngebühren?
Zitat:
Was für Kosten drohen mir schlimmstenfalls?
Da bietet sich ein Blick in einen Online-Prozesskostenrechner an. Gehen wir mal davon aus, ein dubioser Anbieter will für einen fragwürdigen Dienst 90 Euro, schaltet tatsächlich einen Anwalt an und zieht dann (was höchst unwahrscheinlich ist) allen Ernstes vor Gericht. Würden Sie den Fall dann wirklich verlieren (was noch unwahrscheinlicher ist), kämen schlimmstenfalls knapp 160 Euro Kosten auf Sie zu.
Beispiel aus dem Online-Prozesskostenrechner (Stand: Mai 2009):
1. Instanz, ein Anwalt, Urteil
Streitwert 90,00 €
Ergebnis 0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100% Bkl. 0%
Kosten Klg. 164,25 €
Kosten Bkl. 0,00 €
Ergebnis Klg. -164,25 €
Ergebnis Bkl. 0,00 €
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Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 62,50 €
Auslagenpauschale 12,50 €
MWSt 19% 14,25 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
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Gesamtkosten 164,25 €
Wenn Anbieter in ihren Drohbriefen also von Horror-Summen schreiben, lügen Sie.