Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

gregorsaga

Frisch registriert
Hallo

angenommen x hat eine Dienstleistung im Wert von 70€ erhalten, möchte aber nicht bezahlen, da er das Angebot als Falle und Betrug empfindet. Er wird natürlich Mahnungen und Rechnungen zugesandt bekommen mit den Kosten für Inkasso usw. Falls x es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt und x diese verliert, müsste x dann zusätzlich zu den 70€ auch noch die in der Zwischenzeit (also zwischen erster Mahnung und dem Zeitpunkt der verlorenen Gerichtsverhandlung) entstandenen Mehrkosten (durch Inkassobüro, gegenerischer RA) bezahlen?

Ich habe auf dieser Seite http://www.computerbetrug.de/abzock...sen-sie-wissen/ folgendes gefunden (siehe unten, hier 90€ Streitwert). Aber müsste x nicht noch die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen und, wie schon erwähnt, die Mahngebühren und Inkassobürokosten? Wie hoch könnten diese kosten max. ungefähr werden? Muss x auch den gegnerischen Anwalt bezahlen und das Inkassobüro oder nur die Mahngebühren?




Zitat:
Was für Kosten drohen mir schlimmstenfalls?

Da bietet sich ein Blick in einen Online-Prozesskostenrechner an. Gehen wir mal davon aus, ein dubioser Anbieter will für einen fragwürdigen Dienst 90 Euro, schaltet tatsächlich einen Anwalt an und zieht dann (was höchst unwahrscheinlich ist) allen Ernstes vor Gericht. Würden Sie den Fall dann wirklich verlieren (was noch unwahrscheinlicher ist), kämen schlimmstenfalls knapp 160 Euro Kosten auf Sie zu.

Beispiel aus dem Online-Prozesskostenrechner (Stand: Mai 2009):

1. Instanz, ein Anwalt, Urteil
Streitwert 90,00 €
Ergebnis 0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100% Bkl. 0%
Kosten Klg. 164,25 €
Kosten Bkl. 0,00 €
Ergebnis Klg. -164,25 €
Ergebnis Bkl. 0,00 €
____________________________________
Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 62,50 €
Auslagenpauschale 12,50 €
MWSt 19% 14,25 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
---------------
Gesamtkosten 164,25 €

Wenn Anbieter in ihren Drohbriefen also von Horror-Summen schreiben, lügen Sie.
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Ein für Juristen sicher ungeheuer spannendes Thema.

Die praktische Bedeutung liegt in etwa dort, wie die Frage, was man mit dem Jackpot machen soll.

Die Chance einen solchen Prozess zu führen und dann auch verlieren liegt noch darunter.
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Also damit wir uns nicht falsch verstehen, du meinst das die "Dienstleister" von denen sich x betrogen fühlt, kein Gerichtsverfahren anstrengen werden, und wenn doch, es wahrscheinlich verlieren werden? Wie kommst du zu dieser Ansicht, da du doch den genauen Fall nicht kennst?
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Mir ist zwar unklar, was hier beabsichtigt wird, aber jeder, der sich mit dem Thema näher beschäftigt hat und die Postings machen den Eindruck, weiß,
dass in vier Jahren bei schätzungsweise Millionen Betroffener weniger als ein halbes Dutzend zweifelsfreie Prozesse geführt wurden und alle mit negativem Ausgang für die Forderungssteller. ( aus dem Bereich Nutzlosbranche. )
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Leider ist der Fall aber nicht so eindeutig das x nicht eine verlorene Gerichtsverhandlung einstecken könnte.
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Hallo gregorsaga,

Du hast also Angst, dass eine fragwürdige Firma aus dem Ausland es auf einen Prozess in Deutschland ankommen lässt?! Das kann doch nicht Dein Ernst sein? Du bist in eine Falle getappt, in welche schon abertausende vor Dir reingetappt sind. Entweder Du hast unseren Erste-Hilfe-Kasten oben auf jeder Seite noch nicht gelesen und verstanden oder Du möchtest zu unerlaubter Rechtsberatung im Einzelfall aufrufen.

LG
wahlhesse
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Also natürlich habe ich mich mit dem Thema schon jetzt ca. 3 Std. befasst. Aber der Thread den ich hier erstellt habe war ja nur als Frage gedacht, falls doch x den Prozess verliert, wieviel er zahlen muss maximal. Das ist ja eine allgemeine Frage keine Einzelfallfrage, da es mir nur darum geht, welche Kosten anfallen (also Übernahme der Mahngebühren, gegnerischer Anwalt, Inkassobüro), das sind ja ganz allg. Fragen und haben nichts mit einer Rechtsberatung zu tun. x möchte eben einfach nur wissen ob er nicht das Risiko eingeht nicht doch dann plötzlich am Ende (bei verlorenem Prozess) z.B. 1000€ zahlen zu müssen.

Und natürlich habe ich gelesen das bei zu unauffälligem Hinweis auf die Kostenpflicht das ganze nicht rechtsgültig ist. Aber woher soll ich wissen ab wann "unauffällig" aufhört und "auffällig genug" anfängt?
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Welchen Erste Hilfe Kasten meinst du? Ich habe mir das Abofallen und Abzocke im Internet: Das müssen Sie wissen: computerbetrug.de und dialerschutz.de ganze durchgelesen, jede Seite. Trotzdem finde ich das immer noch nicht eindeutig, denn woher soll man wissen was von einem Gericht als "zu unauffälliger" Hinweis und "gut sichtbarer" Hinweis eingeordnet wird.

Daher habe ich direkt die Homepage hier reingestellt damit mir vielleicht jemand sagen kann, wie das einzuordnen ist. Wäre das schon unerlaubte Rechtsberatung?

---------- Artikel hinzugefügt um 17:55:07 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 17:52:51 ----------

Mit Sicherheit nicht im Lagerkeller AGB

Ok, aber links unten auf der Homepage steht es auch nochmal. Relativ unauffällig, aber eben nur RELATIV und das macht mich unsicher ob es nicht doch korrekt (also rechtlich gesehen) ist.
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

[...] Wäre das schon unerlaubte Rechtsberatung?
Ja, isses leider. Aber wir können Dir sagen, der Erste-Hilfe-Kasten ist aktuell wie eh und je. Und Deine Bedenken sind absolut theoretischer Natur. Keiner dieser Anbieter würde es überhaupt versuchen...

LG
wahlhesse
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Kostenpflichtigkeit allein in den AGB zu kennzeichnen ist nicht ausreichend.

Abgesehen davon gibt es noch tausend andere Tricks Preis zu verschleiern
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
und genau dewegen trauen sich die Herrschaften auch nicht vor Gericht, weil sie
als Fordernde den Nachweis der Sichtbarkeit erbringen müssen und nicht der User seine "Unschuld"
 
AW: Welche Maximalkosten können entstehen, wenn man Gerichtsverhandlung riskiert?

Also ich muss nochmal deutlich sagen, der Hinweis auf Kostenpflichtigkeit steht NICHT nur in den AGB sondern auch direkt auf der Seite auf der man seinen Namen eintragen muss um die "Dienstleistung" zu empfangen. Also es gibt insgesamt nur eine Seite und auf der steht der Hinweis einmal direkt auf dieser Seite (allerding unten links und relativ unauffällig) UND einmal in den AGB. Daher bin ich so skeptisch.

Wo ist denn der Erste-Hilfe-Kasten zu finden?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben