Weiterleitung auf Dialer-Seiten

Tonguru

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Der neueste Newsletter von http://www.domain-recht.de informiert heute über das Vorgehen in Amerika gegen eine auch bei uns in Mode gekommene Art der Irreführung und des Mißbrauchs (im Forum oft erwähnt):

DOMAIN-RECHT
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05) US-Gesetz - Domain-Schwindlern droht Knast!
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Mit einem klaren Votum von 410 zu 14 Stimmen hat das US-Repraesentantenhaus eine Vorlage verabschiedet, wonach kuenftig die Benutzung von irrefuehrenden Domain-Namen zum Zweck der Weiterleitung auf Sex-Seiten unter Strafe stehen soll.

Ein Ergaenzungsvorschlag zum sogenannten Child Abduction Prevention Act (CPPA) sieht demnach vor, die bewusste Verwendung einer irrefuehrenden Domain mit der Absicht, auf ein anstoessiges oder fuer Minderjaehrige schaedliches Angebot zu locken, mit Geld oder Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu bestrafen. Eine Einschraenkung auf bestimmte Top Level Domains erfolgt nicht, so dass das Gesetz rein theoretisch nicht nur fuer generische Endungen wie .com, sondern auch fuer Laenderkuerzel wie .de gelten koennte. Wohl bekanntestes Beispiel fuer eine solche Domain ist Whitehouse.com, wo bereits seit Jahren nicht unbedingt praesidiale Inhalte abgerufen werden koennen. Aber auch im deutschsprachigen Raum finden sich Adressen wie notaerztin.at.

Keine Angaben gibt es bisher dazu, was unter einer irrefuehrenden Domain im Detail zu verstehen ist. Ausgenommen sind bisher lediglich Domains, bei denen bereits aus dem Namen hervorgeht, dass sexuelle Inhalte angeboten werden. Da zudem etwa die Registry fuer .com vom US-Bundesstaat Virginia aus betrieben wird, koennten allein deshalb alle .com-Domains, die gegen die gesetzliche Regelung verstossen, neben der Loeschung die genannten Strafen nach sich ziehen.

Bevor das Gesetz verabschiedet werden kann, muss aufgrund weiterer Aenderungen zunaechst mit dem US-Senat ein Kompromissvorschlag ausgearbeitet werden, so dass derzeit noch unklar ist, ob die Regelung wie angekuendigt in Kraft treten wird.

Weitere Informationen ueber das geplante Gesetz:
> http://thomas.loc.gov/cgi-bin/bdquery/z?d108:H.R.1104:
> http://www.house.gov/rules/108rule1104.htm

Quelle: zdnet.com, demys.net, eigene Recherche
 
Newsletter domain-recht.de schrieb:
Keine Angaben gibt es bisher dazu, was unter einer irrefuehrenden Domain im Detail zu verstehen ist.

Leider steckt wie üblich der Teufel im Detail, solange es keine klaren Kritierien dafür gibt,
ist ein solches Gesetz entweder ein Papiertiger oder öffnet völliger Willkür Tür und Tor

tf
 
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