Urteile
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zu finden: (oder ich habe sie übersehen Stand: 5.5.03, 20:00 Uhr
Weitere Klagen abgewiesen
In zwei weiteren aktuellen 0190-Streitfällen haben Amtsgerichte
ebenfalls verbraucherfreundlich entschieden. Das Amtsgericht Bonn
wies die Klage eines Anbieters auf Zahlung von Dialer-Gebühren als
unbegründet zurück. Der Kläger habe vor Gericht nicht nachgewiesen,
dass dem Verbraucher vor der Einwahl Kosten und Nutzung einer
0190-Nummer deutlich gemacht worden war (“Informationspflicht”). In
dem Fall ging es um eine 01900-Nummer und einen Streitwert von
99,90 Euro (Amtsgericht Bonn, Az. 11 C 717/02). Und auch das
Amtsgericht Kaiserslautern wies die Klage eines Diensteanbieters gegen
einen Verbraucher auf Zahlung von Dialer-Gebühren zurück. Angesichts
der Gebührenhöhe von über 90 Euro für eineinhalb Minuten
Verbindungsdauer hätte der Kläger die Kosten bereits vor der Einwahl
deutlich machen müssen. Dies habe er nicht getan, somit habe er auch
keinen Anspruch auf Zahlung (Amtsgericht Kaiserslautern vom 2. Mai,
Az. 1 C 291/03).
Es handelt sich sofern es wirklich neue Urteile sind tatsächlich um die Fortsetzung eines positiven Trends. Interessant wäre der anonymisierte Volltext zum Download.