AW: Einschüchterungsfalle mein-erstes-mal.net zielt direkt auf Minderjährige
So erzähle mal welchen Schaden du hast? Ist denn schon wieder Vollmond? Ach nein es ist ja Neumond gewesen. Oder ist einer von euch Anwalt, der neue Kundschaft braucht?
Zunächst mal geht es hier darum, sich gegen die Abzocker zu wehren und ihnen mal etwas an's Geld zu gehen. Das ist was für Leute, die wirklich was tun wollen, gezwungen wird ja keiner und ich rate auch nicht dazu. Ich zeige lediglich eine Möglichkeit auf.
Und jetzt erzähle ich Dir mal, wie das geht:
Zur Abwehr eine unberechtigten Forderung nimmt man sich einen Anwalt, der kostet a 50€. Dieses Geld klagt man nun zivilrechtlich gegen die Abzocker bzw. ihre Freunde ein. Hinzu kommen die Prozesskosten. In Summe ist das schon ein Betrag, der die Forderung der Abzocker übersteigt.
Hier mal ein paar Fälle, bei denen das funktioniert hat:
Ähnlich erging es der Abzockanwältin Katja Günther. Hier ging es um den Ersatz der für die Abwehr einer unberechtigten Inkasso-Forderung entstandenen Anwaltkosten.
Das Gericht war der Auffassung, dass davon ausgegangen werden kann, Frau Günther habe Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet.
Sie wurde deshalb dazu verurteilt, dem Kläger die Anwaltskosten zu ersetzen. Außerdem hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
(Az. 9 C 93/09)
Und schon wieder hat's gerappelt!
Diesmal hat es den "armen" Olaf Tank erwischt. Da stellt das Amtsgericht Marburg in seinem in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlichten
Urteil vom 08.02.2010 fest: "
Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug, vgl. so auch AG Karlsruhe 9C/9309".
Auch der Inkassoanwalt Sven Schulze hat sich eine empfindliche Klatsche eingefangen. Das
AG Bonn stellt in seinem vorläufigen Urteil (103 C 422/09) fest, dass in dem Tun des RA Schulze
eine
sittenwidrige vorsätzliche Schädigung zu sehen ist, die zur Schadensersatzpflicht führt.
Mir scheint ein solche Vorgehensweise zur Zeit ausichtsreicher als eine Betrugsanzeige. Wie bereits erwähnt: Ob jemand so etwas machen will, bleibt jedem selbst überlassen.