was kommt nach dem Mahnbescheid von Talkline?

Jogi

Frisch registriert
Hi,

ich habe die übliche Prozedur hinter mir. Telekom Einspruch, Mahnungen von Talkline und jetzt Mahnbescheid von Talkline. Was muss ich jetzt tun um mir Talkline vom Hals zu halten? Denn die Beträge stammen von Team Telework und Q1 Deutschland. Ich möchte mich also nicht mit Talkline streiten, sondern mit den Anderen beiden. So kann ich mir erst einmal Zeit verschaffen.

Danke für eine Antwort.

Jörg

P.S. Sehr informatives Forum. Weiter so!
 
Bei dem Mahnbescheid das Häckchen bei Widerspruch setzen und unterschrieben an die angegebene Empfangsadresse senden. Danach entscheidet TL, ob sie den Vorgang vor Gericht ausfechten werden, d. h. für Dich abwarten!

Du hast auf jeden Fall zwei Probleme:
1. die Verbindungen über Q1 und
2. die Verbindungen über Tele Team Work AsP.

Zu 1. halte ich mich lieber zurück, da hier sehr oft eher der s. g. Userfeher favorisiert werden muss. Bei 2. kan ich Dir nur empfehlen, den Gerichtsweg voll auszuschöpfen. TL weiß, dass deren damaliger Kunde Schindluder getrieben hatte. Man wird dem Gericht keinen erbrachten Content vorlegen können! Außerdem solltest Du mal Deine ganze Vorgeschichte schildern, womöglich finden sich hier im Forum einige sehr brauchbare Hinweise.

Hast Du bereits einen Anwalt? Bist Du rechtsschutzversichert?
 
@Helli
Nun, beim Jogi haben die Sessions über Q1 und die über TTW nichts mit einander zu tun. Im meinem Posting beziehe ich lediglich ggü. der Einwahl mit dem TTW-Dialer Position. Was Produkte via Q1-Nummern betrifft, die noch zu Zeiten der TL-Vermietung stammen, so sollte Jogi erstmal mehr posten, bevor man Stellung bezieht. Prinzipiell gibt es für Anwendungen über Q1 einen sehr hohen statistischen Wert, der in Richtung Userfehler ausgerichtet ist (hierbei nehme ich insbesondere die Aktivitäten der STT -0190092102- aus). Womöglich hat Jogi ja den QuestNet/Global-Netcom Dialer auf dem Rechner und mit den Produkten kamen sehr viele User nicht zu recht, obwohl die FST-Konformität vorlag.
 
@anna

Wenn ein Dialer (oder überhaupt eine Software) sehr viele Bedienfahler produziert, dann zeigt das, dass die Software nicht benutzerfreundlich bzw übersichtlich ist. Da müßte die Global Netcom nachbessern.

Es kommt immer wieder bei denselben Herstellern zu Problemen der Benutzer (zB Mainpean, Global Netcom)

Andere Hersteller haben wohl eine besser zu bedienende Oberfläche (zB Aconti, über die hier im Formum kaum berichtet wird).
 
Die "Ergonomiedefizite" einiger Dialer gehen nicht auf die Unfähigkeit der Programmierer zurück, ganz im Gegenteil. Die müssen besser sein als die anderen, die gute Oberflächen machen.

Wer Funktionen verstecken muss, braucht eigene Controls. Das macht Zusatzarbeit.

Es gehört bei einigen Dialern zu den Erfolgsfaktoren, Verbraucher nicht zu klar ins Bild zu setzen, siehe

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=19670&highlight=himmelswillen#19670

Es kommt auf das Geschäftsmodell des Anbieters an, welche Klarheit er gebrauchen kann.

Man findet die Unterschiede der Geschäftsmodelle, indem man bei Goggle nach "kostenlos" und "Zugangstool" sucht. Die dann gefundene Häufigkeitsverteilung der Dialeranbieter ist die Skala der Seriosität.

Ein zweiter wichtiger Punkt:

Die FST-Konformität bezieht sich immer auf ein Angebot, nicht auf den Dialer allein. Der Kodex enthält viele Bestimmungen, die Betroffenen helfen würden, die aber von der freiwilligen Selbstregistrierung nicht berücksichtigt werden.

Jeder Geschädigte sollte selbst den Kodex als Prüfstein heranziehen, neben den allgemeinen Gesetzen. Dann wird man feststellen, dass es kaum Kodex-konforme Angebote gibt.

Niemand sollte freiwillig Rechtspositionen aufgeben, die ihm helfen könnten. Nicht die mitverdienenden Wächter des Kodex entscheiden, der Kodex ist öffentlich und kann vor Gericht zugunsten Geschädigter vorgelegt werden.

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
Es kommt immer wieder bei denselben Herstellern zu Problemen der Benutzer (zB Mainpean, Global Netcom)

Andere Hersteller haben wohl eine besser zu bedienende Oberfläche (zB Aconti, über die hier im Formum kaum berichtet wird).
Die machen auch nicht annähernd so große Umsätze.
 
anna schrieb:
Anonymous schrieb:
Es kommt immer wieder bei denselben Herstellern zu Problemen der Benutzer (zB Mainpean, Global Netcom)

Andere Hersteller haben wohl eine besser zu bedienende Oberfläche (zB Aconti, über die hier im Formum kaum berichtet wird).
Die machen auch nicht annähernd so große Umsätze.
Ist die Höhe des Umsatzes ein Freibrief für hart am Rande oder bereits jenseits der Grenze der Legalität
lavierenden Dialereinwahloberflächen? Das wäre eine merkwürdige Rechtsauffassung
Jupp
 
Es wird nur dann ein Freibrief, wenn Geschädigte sich nur suboptimal wehren.

Der Kodex sagt ganz klar, dass Werbung für ein Dialerangebot den Verbraucher nicht zu falschen Vorstellungen über das Angebot verleiten darf, insbesondere muss die Preispflichtigkeit erwähnt sein.

Die Preisinformation auf dem Dialer muss in der Schriftgröße angebracht sein, die auch sonst verwendet wird usw..

Dieser Kodex war Voraussetzung, dass unsere Politiker dem Werben der Lobby nachgegeben haben, den Verbraucher mit einer nachteiligen Rechtsposition auszustatten. Dann sollten Geschädigte wenigstens das dort Geschriebene voll ausschöpfen.

Über dem Kodex steht das Fernabsatzrecht, welches klare Informationspflichten definiert, siehe z.B.

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1461578&d=90&a=1&t=1585263

Wer unfreiwillig einem Dialerangebot zum Opfer fällt, führt ganz praktisch am eigenen Leibe den Nachweis, dass die Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Geschädigte haben immer mit einem nicht FST- und Fernabsatzrecht-konformen Dialerangebot zu tun. Die Entscheidung darüber, wie die Informationspflichten zu erfüllen sind, darf man nicht den seriösen Geschäftsleuten selbst überlassen.

Dietmar Vill
 
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