Was ist aus dem Werbeverbot für Anwälte geworden?!?

Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater

Auch Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen inzwischen werben, müssen sich dabei aber an ihr mitunter strenges Standesrecht halten. Für Notare gelten die Bundesnotarordnung, die Richtlinien der Landesnotarkammern und der Europäische Kodex des notariellen Standesrechts. Alle Vorschriften finden Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer. Für Rechtsanwälte gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft. Für Steuerberater gilt die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer. Tritt eine dieser Berufsgruppen im Internet auf, so sind diese wie Unternehmer verpflichtet, eine Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG anzugeben. Bei Verstößen können auch Vertreter dieser Berufsgruppen abgemahnt werden.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/rechtsgebiete/berufsgruppen.asp?bereich=3
 
Aha, so ist das also.
Eine Anbieterkennung gemäß TDG ist im Impressum als deutlich gekennzeichnete Unterkategorie enthalten. Sämtliche Anwälte werden dort ausführlichst aufgelistet.

Danke für die Info.

MfG
L.
 
Zurück
Oben