A
Anonymous
Viele sind in letzter Zeit bei simsen.de vermutlich unangenehm auf die Nase gefallen, weil sie statt der erwarteten 100 kostenlosen SMS plötzlich ein 2-Jahres-Abo am Hals haben.
Es gibt jedoch vermutlich Möglichkeiten, sich aus der Affäre zu ziehen:
Schaut euch die Webseite mal ohne Grafiken an. Die Beschriftung des Buttons "Registrieren" wird dann zu "Anmelden" (das dieser Text im ALT-Attribut der Grafik steht). Der unter dem Formular stehende Vertragstext bezieht sich aber auf einen Button "Registrieren" - und ist somit *nicht* einschlägig, wenn man auf den Button "Anmelden" klickt. Und wer will euch schon nachweisen, dass ihr euch die Seiten *mit* Grafiken habt anzeigen lassen? Und selbst *wenn* ihr die Seiten mit Grafiken betrachtet habt: Bei vielen Browsern ist es so, dass sie - solange die Grafikdatei noch nicht vollständig angekommen ist - den ALT-Text der Grafik anzeigen. Ihr habt "dummerweise" auf den Button geklickt, bevor die Grafik bei euch angekommen ist, und demzufolge habt ihr *nicht* auf den Button "Registrieren" geklickt, sondern auf "Anmelden".
Übrigens steht in §305c BGB:
"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."
Zu §305c (1) BGB: Dürfte bzgl. des äußeren Erscheinungsbildes wohl einschlägig sein.
Zu §305c (2) BGB: Ebenfalls einschlägig. Denn auch in den AGB wird von "registrieren" gesprochen, und nicht von "anmelden". Keiner meiner Thesauri listet für "registrieren" als Synonym "anmelden" auf.
§13 (4) der AGB ist im Übrigen unwirksam wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (s. KG NJW 998, 829 und BGH NJW-RR 1996, 86. Oder mal auf www.bundesgerichtshof.de nach "Transparenzgebot" suchen. Die Seite ist momentan allerdings offline, sonst würde ich es selbst tun und passende AZ hier posten).
Ich bin kein Anwalt, und alles "meiner Meinung nach".
Es gibt jedoch vermutlich Möglichkeiten, sich aus der Affäre zu ziehen:
Schaut euch die Webseite mal ohne Grafiken an. Die Beschriftung des Buttons "Registrieren" wird dann zu "Anmelden" (das dieser Text im ALT-Attribut der Grafik steht). Der unter dem Formular stehende Vertragstext bezieht sich aber auf einen Button "Registrieren" - und ist somit *nicht* einschlägig, wenn man auf den Button "Anmelden" klickt. Und wer will euch schon nachweisen, dass ihr euch die Seiten *mit* Grafiken habt anzeigen lassen? Und selbst *wenn* ihr die Seiten mit Grafiken betrachtet habt: Bei vielen Browsern ist es so, dass sie - solange die Grafikdatei noch nicht vollständig angekommen ist - den ALT-Text der Grafik anzeigen. Ihr habt "dummerweise" auf den Button geklickt, bevor die Grafik bei euch angekommen ist, und demzufolge habt ihr *nicht* auf den Button "Registrieren" geklickt, sondern auf "Anmelden".
Übrigens steht in §305c BGB:
"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."
Zu §305c (1) BGB: Dürfte bzgl. des äußeren Erscheinungsbildes wohl einschlägig sein.
Zu §305c (2) BGB: Ebenfalls einschlägig. Denn auch in den AGB wird von "registrieren" gesprochen, und nicht von "anmelden". Keiner meiner Thesauri listet für "registrieren" als Synonym "anmelden" auf.
§13 (4) der AGB ist im Übrigen unwirksam wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (s. KG NJW 998, 829 und BGH NJW-RR 1996, 86. Oder mal auf www.bundesgerichtshof.de nach "Transparenzgebot" suchen. Die Seite ist momentan allerdings offline, sonst würde ich es selbst tun und passende AZ hier posten).
Ich bin kein Anwalt, und alles "meiner Meinung nach".