http://www.augsburger-allgemeine.de...sterin-warnt-vor-E-Zigaretten-id17962961.htmlIm Einzelhandel gibt es die E-Zigaretten in Deutschland nicht. Raucher bestellen die Produkte per Internet. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) warnt die Raucher vor den elektrischen Zigaretten: "Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft“, sagte Steffens in Düsseldorf.
Nanana, nicht zugelassen? Das muß ich gleich mal in Heppenheim erzählen.
http://www.stern.de/gesundheit/e-zigaretten-gesundheitsrisiken-noch-ungewiss-1763679.htmlNikotinhaltige E-Zigaretten sind gesundheitlich riskant und ihr Verkauf verboten. Darauf hat am Freitag (16. Dezember) die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hingewiesen. Ausdrücklich warnte sie vor dem Kauf der elektronischen Zigaretten. «Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft», sagte Steffens in Düsseldorf.
http://www1.wdr.de/themen/panorama/ezigarette100.htmlSind nach der Erklärung von Gesundheitsministerin Barbara Steffens am Freitag (16.12.2011) E-Zigaretten illegal?
Verboten ist der Verkauf nikotinhaltiger Liquids, also der Kartuschen, Kapseln oder Patronen, die beim Betrieb einer E-Zigarette inhaliert werden. Dazu kommt: Wenn eine E-Zigarette mit solchen Liquids betrieben wird, erfüllt sie die Funktion als Applikator eines Arzneimittels und fällt somit unter das Medizinproduktegesetz. Dieses regelt unter anderem Vertrieb und Kontrolle.
Warum sind die nikotinhaltigen Liquids verboten?
Aufgrund ihres Effekts auf den Körper gelten die Liquids als so genannte Funktionsarzneimittel. Daher fallen sie unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind somit zulassungspflichtig. Diese Zulassung existiert aber nicht.
Wer sorgt für die Umsetzung des Verbots?
Zuständig sind die Aufsichtsbehörden der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Mit dem Erlass des Gesundheitsministeriums am Freitag (16.12.2011) wurden Informationen über die entsprechenden Rechtsgrundlagen weitergeleitet. Somit sind die Aufsichtsbehörden angehalten, die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und die Verstöße mit Sanktionen zu ahnden.
Wie hoch sind die Strafen?
Die Benutzung der E-Zigarette ist bislang nicht illegal. Der Erlass bezieht sich lediglich auf den Verkauf. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
http://www.nrw.de/landesregierung/m...vor-verkauf-von-illegalen-e-zigaretten-12218/
Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat heute in Düsseldorf vor dem Verkauf von elektronischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten werden, gewarnt. "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Eine Information über diese geltende Rechtslage habe ich heute an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht", erläuterte die Ministerin.
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"Angesichts der vielen Fragezeichen und der rechtlichen Situation kann ich allen Menschen nur abraten, ihre wirtschaftliche Existenz darauf zu gründen. Viel Zeit und Geld könnten fehlinvestiert werden", sagte die Ministerin.
Das ist ja auch wieder so ein Herumgeeiere, das Fragen offen lässt...