Habe Einspruch bei DTAG eingelegt, strittigen Betrag (0190-Verbindungen) abgezogen und nur den Restbetrag überwiesen.
Das Antwortschreiben der DTAG lautete folgendermaßen:
Das Antwortschreiben der DTAG lautete folgendermaßen:
Wann ist eine ungewollte Nutzung des Telefonanschlusses vom Anschlussinhaber zu vertreten ????Sehr geehrter Herr ............,
wir bitten die späte Beantwortung Ihrer Schreiben zu entschuldigen.
Bei dem von Ihnen zitierten Urteil des LG Kiel handelt es sich um eine
Einzelfallentscheidung ohne Präzedenzwirkung.
Der Anschlussinhaber haftet für alle Verbindungen, die er an seinem An-
schluß sowohl gewollt als auch ungewollt (oder auch unwissentlich) her-
stellt. Darüber hinaus hat der Anschlussinhaber nach Maßgabe von PKT 4
der AGB Telefondienst (T-Net-Anschlüsse) auch die Preise zu zahlen, die
durch befugte oder unbefugte Benutzung des Anschlusses durch Dritte
entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Die
vorgenannten AGB sind beigefügt. Der Anschlussinhaber haftet somit
selbstverständlich auch für durch sogenannte Dialerprogramme verursachte
Verbindungen. Die Installation von Dialerprogrammen geschieht bekanntlich
durch anklicken bestimmter Internetseiten, was stets ausserhalb des
Verantwortungsbereichs der DTAG liegt, da sie hierauf keinerlei Einfluss
hat.
Es obliegt einzig und allein dem Anschlussinhaber, Vorsorge gegen
eine unbefugte Benutzung zu treffen. Die (befugte oder unbefugte)
Nutzung seines Anschlusses hat der Anschlussinhaber insbesondere
zu vertreten, wenn er seinem Anschluss unbeaufsichtigt lässt oder es
unterlässt bzw. versäumt, eine ungewollte Nutzung duch geeignete
Maßahmen zu verhindern. Als geeignete Maßnahmen steht dem
Anschlussinhaber eine Reihe von wirksamen Schutzvorkehrungen zur
Verfügung, z. B. die Sperre der Anwahl von 0190-Rufnummern.
Bisher haben Sie von den Sperrvorrichtungen bzw. Sperrmöglilchkeiten
keinerlei Gebrauch gemacht. Das Aufkommen der beanstandeten
0190-Verbindungen liegt einzig und allein in Ihrer Sphäre und geht
zu Ihren Lasten.
Die von Ihnen angewählte Rufnummer gehört der Firma
MainPean Highspeed, Anschrift .........
Die DTAG übernimmt lediglich das Inkassoverfahren. Selbstverständlich
besteht Ihrerseits die Möglichkeit, sich direkt an den Inhaber der Ruf-
nummer 0190 ...... zu wenden. Wir bitten Sie, die noch offenen Forderungen
alsbald auszugleichen, um weiter Folgemaßnahmen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüssen