Wann ist ein Vertrag abgeschlossen?

Hallo erstmal (bin neu hier)


folgendes Prob:

Ich habe auf einem namenhaften Kontaktseite ein Profil erstellt,. Soweit so gut. Dann habe ich eine Kontaktanfrage erhalte u wollte diese beantworten, ging nicht, ich müsse mir einen Premiumaccount anlegen.
Ich habe also begonnen dies zu tun, habe Kontodaten eingegeben .. OK.. un dann aber während des Generierungsvorganges den Vorgang abgebrochen (im Browserfenster).
Ich konnte danach die Kontaktanziege dennoch beantworten (hab ich auch getan) hab mich nur etwas gewundert. eine Std später kam dann die Vertragsbestätigung, der ich sofort widerrufen habe.
Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich aber nun ja schon diese Anzeige beantwortet habe u das auch so on den AGBs steht (stimmt haben sie recht).
Ich kann mich auf der Seite aber nicht anmelden, weil mir mitgeteilt wird, dass meine Adressdaten noch gar nciht eingetragen sind. Richtig, denn ich habe den Vorgang ja abgebrochen.

Meiner Meinung ist der Vertrag noch gar nicht zustande gekommen. Da die Adressdaten ja noch fehlen. Das Geld wurde vom KOnto abgebucht, hab ich aber zurückgebucht.

Fakt: Ich soll zahlen, weil ich von den Diensten gebraucht gemacht hab.
Ich hab den Vertrag aber denk ich noch gar nciht abgeschlossen und wenn ich dann trotzdem der Anzeige antworten kann, ist es doch eigentlich nicht mein Problem, sondern ein Fehler auf der Site...

oder seh ich das nun komplett falsch?

Bin dankbar für jeden Tip.

THX Kathrin
 
AW: Wann ist ein Vertrag abgeschlossen?

Ganz allgemein?

Wenn zwei sich aufeinander beziehende, gleichlautende Willenserklärungen ausgetauscht werden, mit dem Inhalt "Ich will diesen Vertrag."


Konkret?

... hier nicht. Rechtsberatung bei den dafür Berufenen, Anwälten, Verbraucherzentralen. :cool:
 
AW: Wann ist ein Vertrag abgeschlossen?

Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden.
Wenn die Lektüre der hier allgemein gehaltenen Überlegungen nicht ausreicht, wird anheim gestellt, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsdienstleistungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die Nutzungsbedingungen (NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:
 
AW: Wann ist ein Vertrag abgeschlossen?

Mal vereinfacht gesagt:

Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn mindestens zwei Parteien eine Übereinkunft schließen. Beide müssen in schlüssiger Form ihren "Willen" dazu erklären.

Das jedoch setzt folgendes voraus:

  • Das Angebot muss klar und eindeutig definiert sein. Es muss aus dem Angebot klar hervorgehen, welche Ware/Leistung bestellt wird.
  • Der Preis muss entsprechend den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) ausgezeichnet sein. Wichtig ist hier besonders § 6 Abs. 1. Dort ist geregelt, dass die Preisauszeichnung "gemäß der allgemeinen Verkehrsauffassung von Preisklarheit und Preiswahrheit" und sofort sichtbar zu erfolgen hat. Ist das nicht der Fall, kann der "Vertrag" wegen Irrtums bzw. sogar wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
  • Der Kunde muss bei online-Bestellungen gemäß § 312 e Abs. 1 BGB Gelegenheit haben, die Eingaben nochmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Dazu müsste er auf ein Bestätigungsfenster geleitet werden, wo alle Dateneingaben noch einmal aufgelistet sind. Der Kunde muss Gelegenheit haben, noch einmal Korrekturen anzubringen. Erst, wenn in diesem zweiten Schritt ein Button angeklickt wird: "...Bestellung absenden...", kann hier von einer "Willenserklärung" gesprochen werden. Es muss aus der Aufmachung und Gestaltung der Webseiten klar hervorgehen, dass der Kunde ein kostenpflichtiges Angebot wahrnimmt.
  • Es muss eine Widerrufsbelehrung in Textform dem Kunden zugegangen sein. Ein Anhang in den AGB reicht nicht aus. Auch, wenn gemäß § 312 d BGB der Kunde auf das Widerrufsrecht verzichtet, weil er "die Dienstleistung sofort in Anspruch nimmt", muss vorher eine solche Belehrung über eben diese Tatsache des Verzichts erfolgt sein. Fehlt diese Widerrufsbelehrung, dann hat die Widerrufsfrist niemals zu laufen begonnen.

Eine konkrete Einzelfallprüfung, ob in Deinem Fall diese Voraussetzungen vorliegen, können wir hier nicht leisten. Wenn Du Dir das nicht selbst zutraust, musst Du Rechtsberatung einholen.
 
AW: Wann ist ein Vertrag abgeschlossen?

Wie sollte der Anbieter denn auf die Idee kommen, die Kontonummer speichern zu dürfen?
Wenn der Anmeldevorgang doch abgebrochen wurde.
 
AW: Wann ist ein Vertrag abgeschlossen?

Hei Katzenhai .. danke. hab ich so nicht verstanden. OK :)
Unregistriert: Japp genau das wundert mich auch. dass die die speichern durften .. u das GEld war auch fix vom konto weg (habs aber zurück gebucht)
 
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