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In einer Pressemitteilung teilt die Verbraucherzentrale Bundesverband heute mit:
In einer Pressemitteilung teilt die Verbraucherzentrale Bundesverband heute mit:
Urteil zum Schutz vor teuren SMS-Flirts
vzbv gewinnt Klage gegen NewTex GmbH - LG Hannover: Entgelt muss in jeder SMS angegeben werden
13.07.2005 - Ein Anbieter von Premium-SMS-Diensten muss in jeder einzelnen SMS die Kosten gut sichtbar aufführen. So lautet die zentrale Aussage eines Urteils des Landgerichts Hannover. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den Anbieter NewTex GmbH statt. Auslöser war ein SMS-Flirt einer 12-jährigen Verbraucherin, die für ihren dreitägigen Chat 102,60 Euro zahlen sollte. Das hohe Entgelt von 1,99 Euro pro SMS war nur in einer ersten Kontakt-SMS genannt worden. [...]
Das Landgericht Hannover teilte im Ergebnis die Ansicht des vzbv in allen Punkten. Es kritisierte zudem den Internetauftritt der NewTex GmbH: Indem die Internetadresse das Wort "gratis" enthielte, erwecke es den Eindruck, der Flirt sei gratis. Daher sei das Fehlen der Preisangabe geeignet, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Auch erteilten die Richter dem Argument des Anbieters eine Absage, für die Zusendung der SMS hätte eine Einwilligung vorgelegen. [...]
Urteil Landgericht Hannover
Aktenzeichen 14 O 158/04 (nicht rechtskräftig) [...]
Quelle: vzbv.de