vzbv gewinnt Klage gegen NewTex GmbH

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In einer Pressemitteilung teilt die Verbraucherzentrale Bundesverband heute mit:
Urteil zum Schutz vor teuren SMS-Flirts
vzbv gewinnt Klage gegen NewTex GmbH - LG Hannover: Entgelt muss in jeder SMS angegeben werden


13.07.2005 - Ein Anbieter von Premium-SMS-Diensten muss in jeder einzelnen SMS die Kosten gut sichtbar aufführen. So lautet die zentrale Aussage eines Urteils des Landgerichts Hannover. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den Anbieter NewTex GmbH statt. Auslöser war ein SMS-Flirt einer 12-jährigen Verbraucherin, die für ihren dreitägigen Chat 102,60 Euro zahlen sollte. Das hohe Entgelt von 1,99 Euro pro SMS war nur in einer ersten Kontakt-SMS genannt worden. [...]

Das Landgericht Hannover teilte im Ergebnis die Ansicht des vzbv in allen Punkten. Es kritisierte zudem den Internetauftritt der NewTex GmbH: Indem die Internetadresse das Wort "gratis" enthielte, erwecke es den Eindruck, der Flirt sei gratis. Daher sei das Fehlen der Preisangabe geeignet, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Auch erteilten die Richter dem Argument des Anbieters eine Absage, für die Zusendung der SMS hätte eine Einwilligung vorgelegen. [...]

Urteil Landgericht Hannover
Aktenzeichen 14 O 158/04 (nicht rechtskräftig) [...]

Quelle: vzbv.de
 
Na so ein Blödsinn: Die SMS schreibt doch das Mädel an die PSMS-Nummer. Wo soll denn da der Preis rein. Das die Richter sich nicht mit dem Thema beschäftigen, sieht man ja nun doch deutlich. Die empfangene SMS kostet keinen Cent. Aua.

LG Olli
 
vzbv schrieb:
Seine damals 12-jährige Tochter erhielt unter einer von der NewTex GmbH genutzten Kurzwahl-Nummer unaufgefordert eine SMS mit dem Inhalt: "Warum meldest du dich nicht mehr - hast du mich etwa vergessen?".
Allein das ist ja schon unzulässig, nämlich: SMS-Spam. Noch dazu mit betrügerischem Inhalt.
 
Und hier noch ein anderer Fall, den man ebenfalls auf den Prüfstand stellen könnte: Hier geht es um die ehemals per Dialer abgerechnete Chatseite, die vor kurzem für eine ungewöhnlich hohe Summe den Besitzer gewechselt hatte.
Die jetzigen Betreiber sind der österreichische Mercedeshändler W. und "Jagin".
Man soll eine SMS absenden, um Kontakt zu einem der vorgestellten Mädels oder Jungs aufzunehmen.
Preisfrage:
Genügt es, wenn der Preis allein in den AGBs genannt wird und die Formulierung
Mit dem Absenden der Nachricht akzeptieren Sie unsere AGB.
einen Link auf jene AGB enthält?
Zweite Preisfrage: Darf man vermuten, dass die Kosten absichtlich nicht direkt auf der Seite genannt werden in der Erwartung, dass vor allem junge Leute nicht die AGB aufrufen?
Antwort: :stumm:
 

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nicht mit dem Thema beschäftigen

Noch ein kleiner Nachtrag:
Gast schrieb:
Das die Richter sich nicht mit dem Thema beschäftigen, sieht man ja nun doch deutlich.
Dann kannst Du uns aber sicherlich erklären, weshalb auf der benannten site zwar folgendes steht
Bitte prüfen Sie vor dem Versenden unbedingt die Richtigkeit Ihrer Handynummer. Die von dieser Website gesendeten SMS sind für Sie kostenlos. Für empfangene SMS entstehen Ihnen keine Kosten. Nur von Ihrem Handy gesandte Antwort-SMS an die Nummer 89089 verursachen Kosten in Höhe von max. 1,99 € pro SMS (vodafone- Anteil 0,12 €) für den Chiffre SMS-Dienst. Weitere Kosten oder Gebühren entstehen nicht.
davon jedoch auf den ersten Blick nur
Bitte prüfen Sie vor dem Versenden unbedingt die Richtigkeit Ihrer Handynummer.
erkennbar ist.

Scrollbalken gibt es übrigens dort (im Gegensatz zu dem Frame, der
Einfach auf die Wunschfrau klicken und mehr erfahren!
verheißt) keinen... Man muss schon ein wenig mit der Maus rumfummeln. Oder man geht (bei 12-Jährigen doch eher unrealistisch, oder?) auf "Impressum/ AGB"...

Dafür heißt's dann, wenn man sich seinen "Beau" oder seine "Beauty" (fiktive Nicks) ausgesucht hat, umso eindringlicher:
Sende ihr jetzt eine GRATIS-SMS!
T4.gif


Noch a bisserl was zum "Beschäftigen":
„Anrufe von DTMS 0190826796 / 975“ (computerbetrug.de)
„89089 Hi mein schatz“ (antispam.de)
„+490190839612” (antispam.de)
„Warnung: Neue Abzockwelle mit verpassten Handyanrufen (Update 6)“
Trendbericht: Kinder und Jugendliche im Umgang mit mobilen Diensten (Universität Karlsruhe) (PDF)
und
Sweep-Day: Internet-Fahndung nach Mobilfunkangeboten für Kids

Verbraucherorganisationen und Verbraucherschutzbehörden in ganz Europa und in Australien werden am Mittwoch an einem gemeinsamen Aktionstag gegen den Missbrauch mit Mobilfunkangeboten vorgehen. Wichtigste Zielgruppe unzähliger Mobilfunkdienstleistungen sind Kinder und Jugendliche. [...]

Wie Kinder und Jugendliche angelockt werden

1. Die "Flirt-Hotline" von IntelliWork
In einem Fernsehwerbespot wurde eine Flirt-Hotline per MMS beziehungsweise SMS unter der Kurzwahlnummer 77677 beworben: der Preis von 1,99 Euro pro SMS war im Spot nach Ansicht des vzbv nur undeutlich zu erkennen. Die 13jährige Franka (Name geändert) meldete sich dort bei der Flirt-Hotline und tauschte daraufhin über neun Tage SMS mit einem sogenannten Dennis aus. Die Antwort-SMS von Dennis endeten großteils mit Fragen, waren also auf die Fortsetzung des Flirts und damit auf weitere Kosten angelegt. In den Antwort-SMS erfolgte nach vzbv-Informationen keine weitere Preisangabe. Das Mädchen hatte in der Zeit insgesamt 487,35 Euro verchattet. Die IntelliWork AG, die Betreiberin der Hotline wurde vom vzbv inzwischen wegen intransparenter Preisangabe im Werbespot und fehlender Preisangabe in den Folge-SMS abgemahnt. Hinsichtlich der Preisangabe im Spot wurde zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung abgegeben,der vzbv prüft zur Zeit, ob er im Übrigen Klage erheben wird.

2. Die NewTex GmbH will es wissen: "Hast Du mich etwa vergessen?"
Auch die NewTex GmbH bietet eine Chat-Hotline an. Hier erhielt die ebenfalls 13-jährige Anna (Name geändert)zu Beginn des Chats unter der Kurzwahl-Nummer 84424 unaufgefordert eine SMS mit dem Inhalt: "Warum meldest du dich nicht mehr - hast du mich etwa vergessen?" Nach sechsmaligem Herunterscrollen erschien auf dem Display die Preisangabe von 1,99 Euro pro SMS. In den Folge-SMS erfolgte nach vzbv-Informationen keine weitere Preisangabe. Im Rahmen des dreitägigen Flirts fielen Kosten von 102,60 Euro an. Die NewTex bestreitet, unaufgefordert SMS zu verschicken. Nachdem der vzbv das Unternehmen zunächst erfolglos abgemahnt hatte, hat er inzwischen eine Klage eingereicht.

Quelle: vzbv.de, 27.04.2004

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