Begrenzung der Abmahnpauschale bei Urheberrechtsverletzungen
Tauschbörsennutzer, die unzulässigerweise urheberrechtlich geschütztes Material anbieten, bekommen oft Post von Anwälten, die im Auftrag der Rechteinhaber eine Unterlassung einfordern. Allerdings sind die Kosten oft unverhältnismäßig hoch. Das wollte der Gesetzgeber begrenzen.
In einer Stellungnahme kommt der vzbv zu dem Schluss, dass sich die derzeitige Regelung nicht bewährt habe. Die Deckelung findet in der Praxis kaum Anwendung, da die Voraussetzungen sehr eng gefasst sind und daher in der Regel ein Vorliegen dieser bestritten wird.
http://www.vzbv.de/mediapics/begrenzung_abmahnpauschale_urheberrechtsverletzung__2010.pdf
Quelle: vzbv-newsletter