VZBV: Deckelung bei Tauschbörsenabmahnungen wirkungslos

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Begrenzung der Abmahnpauschale bei Urheberrechtsverletzungen

Tauschbörsennutzer, die unzulässigerweise urheberrechtlich geschütztes Material anbieten, bekommen oft Post von Anwälten, die im Auftrag der Rechteinhaber eine Unterlassung einfordern. Allerdings sind die Kosten oft unverhältnismäßig hoch. Das wollte der Gesetzgeber begrenzen.
In einer Stellungnahme kommt der vzbv zu dem Schluss, dass sich die derzeitige Regelung nicht bewährt habe. Die Deckelung findet in der Praxis kaum Anwendung, da die Voraussetzungen sehr eng gefasst sind und daher in der Regel ein Vorliegen dieser bestritten wird.

http://www.vzbv.de/mediapics/begrenzung_abmahnpauschale_urheberrechtsverletzung__2010.pdf

Quelle: vzbv-newsletter
 
AW: VZBV: Deckelung bei Tauschbörsenabmahnungen wirkungslos

Quelle: vzbv-newsletter
Die Deckelung findet in der Praxis kaum Anwendung, da die Voraussetzungen sehr eng gefasst sind und daher in der Regel ein Vorliegen dieser bestritten wird.
Zum besseren Verständnis: diese Deckelung findet zumeist nur Anwendung, wenn z.B. Ausschnitte von geschützten Stadtplänen oder Fotos/Texte fremder Rechteinhaber verwendet werden. Urheberrechtsverletzungen bei Musik und Filmen fallen nicht unter die Deckelung, da die Abmahner mit nicht "einfach gelagerten Fällen" argumentieren. Aber es geht auch anderes: Also doch 97a UrhG: Anwaltskosten der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Musik-CD nur 100 Euro Urheberrecht - Abmahnung Ratgeber 123recht.net

Obwohl > HIER < dazu folgendes geraten wird:
Sie sollten die Abmahnung in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.
...frage ich mich, in wie vielen Fällen die Abmahnanwälte bei Filesharing vom Massengeschäft abweichen und tatsächlich klagen.
Eine bekannte Münchener Kanzlei bringt es jährlich angeblich auf bis zu 80.000 Vorgänge und handelt i. d. R. mit den Gegnern nicht. Dennoch ist mir bislang noch nicht ein Fall bekannt geworden, bei dem die Kanzlei von sich aus Klage eingereicht hätte.
 
AW: VZBV: Deckelung bei Tauschbörsenabmahnungen wirkungslos

Eine bekannte Münchener Kanzlei bringt es jährlich angeblich auf bis zu 80.000 Vorgänge und handelt i. d. R. mit den Gegnern nicht. Dennoch ist mir bislang noch nicht ein Fall bekannt geworden, bei dem die Kanzlei von sich aus Klage eingereicht hätte.
Die Parallelen zur Nutzlosbranche im Zahlenverhältnis sind frappierernd...

PS: gestern bei Akte einer üblichen wenig fundierten Beiträge
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/topthemen/investigativ/content/44951/
 
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Frisch aus dem Backofen
heise online - BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein
12.05.2010 10:29
BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein
Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08 ). Demzufolge können Privatpersonen "auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
 
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"frage ich mich, in wie vielen Fällen die Abmahnanwälte bei Filesharing vom Massengeschäft abweichen und tatsächlich klagen"

Ich bekam 2006 eine Abmahnung wegen einem XXX Film. Hab nicht reagiert. Es kamen einige Mahnungen vom Anwalt und sogar ein Mahnbescheid vom Gericht. Hab widersprochen und nie wieder was von der Sache gehört
 
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