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Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor «Abzocke mit Konferenzschaltungen über 0190-Nummern im „Rotlicht-Bereich“»:
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor «Abzocke mit Konferenzschaltungen über 0190-Nummern im „Rotlicht-Bereich“»:
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
02.11.2004
Abzocke mit Konferenzschaltungen über 0190-Nummern im „Rotlicht-Bereich“
Sachsens Verbraucherschützer warnen vor arglistiger Täuschung über entstehende Telefonkosten
Die Nacht vom 21. zum 22 Juni war für Herrn J. aus Görlitz wohl die teuerste seines Lebens: Mehr als 12.000 Euro für „Verbindungen zu Sonderrufnummern“ weist seine Handyrechnung für die Plaudereien mit netten Damen in dieser einen Nacht aus.
Begonnen hatte es mit dem Anruf bei einer ganz normalen Mobilfunknummer, die in einer Kontaktanzeige in der Zeitung stand. Die Dame verwies Herrn J. für den weiteren Telefonkontakt auf eine 0190-Nummer. Die teuren Kosten könne er umgehen, wenn er nach dem Herstellen der Verbindung eine bestimmte Tastenkombination auf seinem Handy drücken würde. Das tat er - und schaltete damit, ohne dies zu wissen, eine parallele Konferenzschaltung mit zwei teuren 0190-Nummern gleichzeitig. Weil die angeblich so preiswerte Verbindung nach einer Stunde unterbrochen wurde, wiederholte er das Anwahl-Prozedere im Stundentakt, die ganze Nacht hindurch …
„Leider ist das kein Einzelfall“ weiß Evelin Voß, Telefonexpertin bei der sächsischen Verbraucherzentrale. Gerade im Dickicht der erotischen Kontaktanzeigen blüht diese Art Abzocke mit arglistiger Täuschung über die tatsächlich anfallenden Verbindungsgebühren. Die Anbieter bauen darauf, dass sich die Geschädigten eher nicht outen und lieber Zähne knirschend, aber stillschweigend, ihre Telefonrechnung bezahlen werden.
Bei Anruf einer 0190- oder 0900-Rufnummer muss spätestens 3 Sekunden vor dem Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung und unter Hinweis darauf, ab wann diese beginnt, der Preis pro Minute angesagt werden. War das nicht der Fall oder wurde dem Anrufer empfohlen, die angegebenen Kosten durch das Drücken von bestimmten Tasten zu umgehen, so hat der Anbieter derartiger Mehrwertdienste keinen Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt. Jedoch dürfte es für die Betroffenen schwierig sein, zu beweisen, dass keine Entgeltansage erfolgte bzw. dass sie bezüglich des Preises arglistig getäuscht wurden.
Bisher liegen den Verbraucherschützern Beschwerden dieser Art über folgende 0190-Rufnummern vor: 0190-43075, -43172, -43390, -51608, -21185,-21253, -21053, -21853 vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zahlreiche weitere gibt.
Die Verbraucherschützer raten allen „einsamen Herzen“, bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit Unbekannten zu Vorsicht und Besonnenheit. Die Gebühren von 0190- und 0900-Nummern lassen sich durch keinerlei Tricks und Schliche verhindern oder reduzieren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ109939660601604171/doc11496A.html?foo&print
http://www.vzs.de/UNIQ109939660601604180/doc11496A.html?foo&print