München, 11. September 2005 PDF-Download
Müller: Vorsicht bis zum letzten Klick
+++ Über die Handyrechnung werden immer häufiger auch Internetdienste abgerechnet. Vor ungewollten teuren Abos bei der Nutzung des sog. web billings hat Verbraucherstaatssekretärin Emilia Müller heute gewarnt. "Wer nicht genau schaut, hat schnell einem Abo zugestimmt. Täglich werden dann vom Handy bis zu 20 Euro abgebucht, obwohl der Internetdienst vielleicht nur einmal genutzt wurde. Also Vorsicht bis zum letzten Klick", mahnte Müller. Besonders Jugendliche seien gefährdet. Viele betreffenden Internetangebote sind auf diese Altersgruppe zugeschnitten, wie Hausaufgabendienste oder dergleichen. Außerdem nutzen Jugendliche häufig prepaid Handys, bei denen eine Kontrolle der Abbuchungen erschwert ist. +++
Den Weg über die Handyabrechnung gehen häufig auch Kunden, die zu Festbeträgen ihr Internet nutzen (Flatrate) und die Kosten für einen Internetdienst nicht über die normale Telefonrechung abrechnen können. Wer das Internetangebot auf diese Weise annehmen will, gibt seine Handynummer ein und erhält per SMS eine PIN-Nummer, die den Zugang zum Internetdienst freischaltet. Beim nächsten Klick stimmt der Kunde der Abbuchung übers Handy zu. "Und hier muss jeder darauf achten, dass er mit dem letzten Klick nicht ungewollt ein Abo bestellt", erklärte Müller.
Wer schon auf diese neue Masche hereingefallen ist, soll die Verbraucherverbände oder die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde einschalten. Weitere Anlaufstelle bei ausländischen Anbietern kann auch das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl sein. Diese stellt den Kontakt zu Clearings- und Schlichtungsstellen her und hält ein Beschwerdeformular online zur Verfügung.
Weitere Tipps zu Rechtsfragen gerade auch bei modernen Kommunikationstechnologien gibt es im Verbraucherschutzinformationssystem VIS Bayern unter www.vis-recht.bayern.de. Weitere Links: www.bundesnetzagentur.de
www.verbraucherzentrale-bayern.de, www.verbraucherservice-bayern.de .
Weitere Informationen: http://www.verbraucherschutz.bayern.de
Quelle: http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/presse/2005/510.htm