vorgerichtliche kosten?

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Hallo,

mein bruder hat hier ne mahnung bekommen, weil er verpennt hat zu bezahlen. der betrag ist 30,80 €, die Mahngebühren betragen demnach richtigerweise 39,00 mit dem satz von 1,3.
allerdings ist noch ein betrag angegeben der sich "vorgerichtliche Kosten nennt" und mit 15 € zu buche schlägt. was ist darunter zu verstehen? das alles sind doch vorgerichtliche kosten...versteh ich nicht

schonmal danke für eure antworten!

gruß

aus Recht und Gesetz verschoben modaction
 
AW: vorgerichtliche kosten?

Wurde Seitens des Gläubigers schon ein externes Inkassoinstitut zwischengeschaltet ?
 
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