Gegenstand des Klageverfahrens waren strittige Entgelte, die für ein angeblich gebuchtes sog. Voiceabo angefallen waren. Wegen des weiteren Sachverhaltes wird auf den unten beigefügten auszugweisen Schriftsatz verwiesen. Leider hat sich die Klägerin entschieden ihr neues Geschäftsmodel doch keiner Prüfung durch das Gericht zu unterziehen und die Klage zurückgenommen.
Zum Klageverfahren war es gekommen, weil der betroffene Verbraucher nach Eingang eines Mahnbescheides selbst die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt hatte.
Exkurs: Wie erkennt man ein Voice-Abo?
Ein Voice-Abo findet sich i.d.R.auf der Telefonrechnung unter "Beträge anderer Anbieter" mit dem Text "Mehrwertdienste". Im Einzelverbindungsnachweis steht dann unter angewählte Rufnummer: "Festentgelt" gefolgt von einer Buchstaben/Zahlenkombination. Die Buchungen wiederholen sich dann in regelmässigen Abständen (z.B. 10 Tage).
Zum Klageverfahren war es gekommen, weil der betroffene Verbraucher nach Eingang eines Mahnbescheides selbst die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt hatte.
Schriftsatz schrieb:... Die Klägerin und Antragsstellerin ist eine der Markführerinnen im Bereich der telefonischen „Mehrwertdienste“. So vermittelt die Klägerin u.a. den technischen Zugang zu 0900- oder 118xx-Rufnummern. Streitgegenständlich ist ein neues ... Geschäftsmodell. ....sogenannte Voice-Abos bzw. Festnetz-Abos .... Bei diesen „Abos“ interpretiert die Klägerin Anrufe zu kostenfreien oder günstigen 01805-Rufnummern unter bestimmten Umständen als Vertragsangebot des Anschlussinhabers auf Abschluss eines Abovertrages. Die entsprechenden Abos bzw. die Daten der Aboverlängerung werden dann im Einzelverbindungsnachweis ausgewiesen, obwohl es sich natürlich nur um fiktive Termine und nicht tatsächliche Verbindungen handelt. Im Rahmen außergerichtlicher Auseinandersetzungen beruft sich die Gegenseite dann auf die telekommunikationsrechtlichen Beweiserleichterungen sowie die Zertifizierungen des Abrechnungsdienst und die zu Mehrwertnummern ergangene Rechtsprechung. Hier mag die Gegenseite zunächst im Rahmen der Klageschrift vortragen, wie überhaupt ein Vertrag mit dem Beklagten zustande gekommen sein soll, wann und wie über Preise sowie die Laufzeit des Abos informiert wurde, wann beispielsweise die erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte und weshalb der Beklagte als Anschlussinhaber in Anspruch genommen wird. Der Beklagte selbst hat jedenfalls keinen Anruf über eine Rufnummer der xxx vorgenommen.
Im anstehenden Verfahren regen wir an gem. § 139 TKG i.V.m. § 90 GWB die Bundesnetzagentur vom Rechtstreit zu unterrichten.....
Exkurs: Wie erkennt man ein Voice-Abo?
Ein Voice-Abo findet sich i.d.R.auf der Telefonrechnung unter "Beträge anderer Anbieter" mit dem Text "Mehrwertdienste". Im Einzelverbindungsnachweis steht dann unter angewählte Rufnummer: "Festentgelt" gefolgt von einer Buchstaben/Zahlenkombination. Die Buchungen wiederholen sich dann in regelmässigen Abständen (z.B. 10 Tage).