Verweigerung des technischen,ungekürzten Prüfbericht

A

Anonymous

Die Firma MCN Tele.com AG, Bad Homburg, verweigert die Herausgabe
des angeforderten techn. Prüfbeicht im Zusammenhang mit Dialeranwahl ohne Kundenwunsch.
Ist diese Firma nicht gesetzlich verpflichtet diese herauszugeben ???
Danke für eine Antwort hierzu.

Nette Gruesse
.......,Essen

Name gelöscht , siehe NUB
 
Die technische Prüfung ergibt sich aus § 16 Nr. 1 TKV.
Nicht nur MCN weigert sich in der Regel, die vorzulegen. Diese technische Prüfung soll den Nachweis erbringen, dass zum Zeitpunkt der Einwahl hardwaretechnisch bis zum Netzabschluss bei Dir alles einwandfrei funktioniert hat. Problem dabei ist: Die Hardware, die verwendet wird, gehört fast immer der Telekom und genau da muss natürlich auch diese technische Prüfung beantragt werden. Dich kostet das zwar nichts, aber die Telekom würde sich das von MCN bezahlen lassen wollen und deswegen steht in den vielen netten Schreiben immer, dass "die Verbindung einwandfrei von Ihrem Anschluss aus zustande gekommen ist", um das Problem aus der Welt zu schaffen. Und weil´s billiger ist, einfach ein Inkassounternehmen zu beauftragen....
 
Ein Anspruch auf einen Prüfbericht besteht, wenn du dessen Aushändigung verlangt hast. Allerdings ist nirgendwo festgelegt, was da drinnen stehen muß. Und das wurde mal ausführlich wegen falscher Abrechnungen von Talkline bei Teltarif diskutiert:

http://www.teltarif.net/forum/a-talkline/741-19.html

Solange die dir gar nichts aushändigen bist du jedenfalls - selbst wenn die Hauptforderung begründet wäre - nicht mehr im Zahlungsverzug.
 
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