Captain Picard
Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69800
cpBieter, die bei Online-Auktionen ohne tatsächliche Kaufabsicht Angebote abgeben,
können vom Verkäufer wirksam mit einer Vertragsstrafe von 30 Prozent des letzten Gebots belegt
werden. Dies hat das Amtsgericht (AG) Bremen bestätigt und einen Spaßbieter zur Zahlung
von rund 1700 Euro verurteilt (Az. 16 C 168/05). Die Anwaltskosten und die Versteigerungsgebühr
musste er hingegen nicht zahlen. Darüber hinaus hat das Gericht dem Beklagten in punkto
Datensicherheit ins Stammbuch geschrieben, dass er Passwort und Benutzernamen sorgfältig
aufzubewahren habe und auch dann zahlen müsse, wenn ein Dritter seinen Account benutze.