Verjährung von Ansprüchen

A

Anonymous

Hallo,

als Neuling in diesem Forum habe ich eine Frage:
Ende 2002 und Anfang 2003 habe ich grosse Probleme gehabt, mit Tiscali per Modem ins Internet zu kommen. Der Zugang ging z.T. über Tage nicht. Ich habe Tiscali die Probleme geschildert und um Abhilfe gebeten (von einem anderen Internet-Account, da Tiscali nicht funktionierte). Antworten, so sie denn kamen, waren vollständig unbrauchbar. Daher habe ich mir einen anderen Provider mit Flatrate gesucht und mich ab 25.2.2003 nie wieder bei Tiscali eingewählt. Da der Provider eine eigene (von der Telecom) unabhängige Leitung in mein Haus gelegt hat, habe ich auch die Geschäftsverbindungen mit der Telecom gekündigt.

Tiscali hat mir für angebliche Leistungen im März 2003 eine Rechnung geschickt; für April wiederum (per Mail). Die Inhalte der Rechnung könnte ich meiner Telecom-Rechnung entnehmen (dabei bestand kein Vertragsverhältnis mit der Telecom mehr und eine Rechnung von der Telecom habe ich auch nicht mehr bekommen). Die Rechnung bei Tiscali im Internet einzusehen, ging aber von meinem neuen Account aus nicht. Ich hatte seinerzeit Tiscali aufgefordert, mir die Nutzung ihrer Dienste nachzuweisen - was aber nur mit dem Hinweis auf die Internetseite abgetan wurde.

Nun (August 2005) schickt mir Tiscali eine Mahnung und stellt die alten Forderungen von 2003 noch einmal.

Ab wann verjähren die Forderungen?
Ist Tiscali nicht verpflichtet, mir die Nutzung nachzuweisen? Ich bin mir sehr sicher, dass ich ab März 2003 Tiscali nicht mehr benutzt habe ...

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

Netter Gruss
Klaus
 
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