A
Anonymous
Scheinbar übermächtig treten "Inkassogroßkonzerne" vermeintlichen Schuldnern oder "Zuspätzahlern mit standartisierten Bausteinkasten
Mahnbriefen gegenüber und ziehen unbeindruckt der tatsächlichen Situation Ihr Mahnprogramm durch.
"..nach Ablauf der Frist müssen Sie damit rechnen das gerichtliche Maßnahmen gegen Sie eingeleitet werden..." ist z. b ein gerne genutzter Satz der meistens am Ende des Mahnbriefes plaziert wird um den Kunden zur Zahlung der Inkassoprovision (Gebühren) anzuhalten.
Auch wenn der drohenden, vor Selbstsicherheit strotzenden Schreibstil des Inkassounternehmens es nicht vermuten lässt sprechen die Fakten jedoch eine ganz andere Sprache :
Es gibt wohl Keine Branche die klagescheuer ist als die der Inkassounternehmen.
Grund : Die Rechsprechung der deutschen Gerichte !
Mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten hat sich z.b das OLG Dresden auseinander gesetzt
(OLG Dresden,v 1.12..93 5 U 68/93 - NJW RR 1994 heft 18 S 1139
"Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so besteht gegen den Schuldner wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden musste, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten"
Die Liste der Gerichtsurteile liese sich endlos fortsetzen.
RA Gebühren ODER Inkassogebühren !!
Beides zusammen : Nein !
Das Inkassobüro kann nicht selbst klagen und müsste über einen RA bzw
Vertragsanwalt das Gerichtsverfahren wg der Gebühren in die wege leuten.
Dies findet wenn der "Nichtzahlungswoller" darauf besteht, an Dessen Wohnort statt. Man würde in Diesem Fall an einen RA am Wohnort abgeben...es sei denn der Inkassovertragsanwalt fährt die möglicherweise 300 km bis zum Gericht selbst .
Selbst wenn hier der RA den Prozeß gewinnen sollte, müssten die erkämpften 60 oder 70 Gebühren mit dem Inkassounternehmen (und evtl dem 2 Anwalt am wohnort) geteilt werden.
RA ODER Inkassogebühren !
Und Nicht zu vergessen das Risiko hier auch noch zu verlieren !
Aus diesem Grund greifen Inkassounternehmen tief in die Trickkiste.
"...bitte schicken Sie uns kto kopien bzw kopien der rechnung zu damit wir diesen Fall abschließen können..."
Folgt man dieser Aufforderung bestätigt man den Erhalt der Rechnung und ein eventuelles Zuspätzahlen :roll:
Oder man schickt hier nur eine MB Kopie (in jedem schreibwarengeschäft)
:holy:
Der typische Verlauf :
1 Mahnbrief
2 mahnbrief mit RA androhung
3 RA Mahnbrief (mit RA gebühren) fristsetzung sonst MB
4 Allerletzte chance !!
Hier buchen viele aus !!
Manche sind mutiger :
5 MB
(diesem wird komplett und ohne begründung widersprochen)
hier buchen nochmal einige aus
6 Nach widerspruch : Anruf vom RA oder Brief : mit nochmaligen hinweis
auf die hohen kosten und aufforderung den widerspruch zurückzunehmen.
auch hier , wenn nicht reagiert wird , buchen einige aus
7 Vergleichsangebot (etwa 50/50)
es dürfte die letzte hoffnung gewesen sein wenigstens noch eine teilprovision zu erhalten.
Deshalb: Zahlungen wenn nicht strittig DIREKT an den Gläubiger
Keine Gespräche mit Inkassofirmen !! Immer !!!
Mahnbriefen gegenüber und ziehen unbeindruckt der tatsächlichen Situation Ihr Mahnprogramm durch.
"..nach Ablauf der Frist müssen Sie damit rechnen das gerichtliche Maßnahmen gegen Sie eingeleitet werden..." ist z. b ein gerne genutzter Satz der meistens am Ende des Mahnbriefes plaziert wird um den Kunden zur Zahlung der Inkassoprovision (Gebühren) anzuhalten.
Auch wenn der drohenden, vor Selbstsicherheit strotzenden Schreibstil des Inkassounternehmens es nicht vermuten lässt sprechen die Fakten jedoch eine ganz andere Sprache :
Es gibt wohl Keine Branche die klagescheuer ist als die der Inkassounternehmen.
Grund : Die Rechsprechung der deutschen Gerichte !
Mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten hat sich z.b das OLG Dresden auseinander gesetzt
(OLG Dresden,v 1.12..93 5 U 68/93 - NJW RR 1994 heft 18 S 1139
"Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so besteht gegen den Schuldner wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden musste, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten"
Die Liste der Gerichtsurteile liese sich endlos fortsetzen.
RA Gebühren ODER Inkassogebühren !!
Beides zusammen : Nein !
Das Inkassobüro kann nicht selbst klagen und müsste über einen RA bzw
Vertragsanwalt das Gerichtsverfahren wg der Gebühren in die wege leuten.
Dies findet wenn der "Nichtzahlungswoller" darauf besteht, an Dessen Wohnort statt. Man würde in Diesem Fall an einen RA am Wohnort abgeben...es sei denn der Inkassovertragsanwalt fährt die möglicherweise 300 km bis zum Gericht selbst .
Selbst wenn hier der RA den Prozeß gewinnen sollte, müssten die erkämpften 60 oder 70 Gebühren mit dem Inkassounternehmen (und evtl dem 2 Anwalt am wohnort) geteilt werden.
RA ODER Inkassogebühren !
Und Nicht zu vergessen das Risiko hier auch noch zu verlieren !
Aus diesem Grund greifen Inkassounternehmen tief in die Trickkiste.
"...bitte schicken Sie uns kto kopien bzw kopien der rechnung zu damit wir diesen Fall abschließen können..."
Folgt man dieser Aufforderung bestätigt man den Erhalt der Rechnung und ein eventuelles Zuspätzahlen :roll:
Oder man schickt hier nur eine MB Kopie (in jedem schreibwarengeschäft)
:holy:
Der typische Verlauf :
1 Mahnbrief
2 mahnbrief mit RA androhung
3 RA Mahnbrief (mit RA gebühren) fristsetzung sonst MB
4 Allerletzte chance !!
Hier buchen viele aus !!
Manche sind mutiger :
5 MB
(diesem wird komplett und ohne begründung widersprochen)
hier buchen nochmal einige aus
6 Nach widerspruch : Anruf vom RA oder Brief : mit nochmaligen hinweis
auf die hohen kosten und aufforderung den widerspruch zurückzunehmen.
auch hier , wenn nicht reagiert wird , buchen einige aus
7 Vergleichsangebot (etwa 50/50)
es dürfte die letzte hoffnung gewesen sein wenigstens noch eine teilprovision zu erhalten.
Deshalb: Zahlungen wenn nicht strittig DIREKT an den Gläubiger
Keine Gespräche mit Inkassofirmen !! Immer !!!