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Refera**.ag ist vor dem Landgericht Mannheim gegen die Verbraucherzentrale Berlin unterlegen. Die einstweilige Verfügung vom Februar, wonach die Preiskennzeichnung unzureichend war bzw. ist, bleibt in Kraft. D.h., der Kostenhinweis muss schon gut lesbar auf der Homepage stehen.
Schriftlich gibt es die Entscheidung noch nicht im Internet, aber die Entscheidung vom Freitag hat mir gerade ein Gerichtssprecher mitgeteilt.
Jetzt wird's auch spannend für ein paar andere Anbieter (manche hatten ja schon im Februar reagiert und mehr oder weniger große Preishinweise auf den Startseiten hinzugefügt, Bsp. Malvorlagen).
Schriftlich gibt es die Entscheidung noch nicht im Internet, aber die Entscheidung vom Freitag hat mir gerade ein Gerichtssprecher mitgeteilt.
Jetzt wird's auch spannend für ein paar andere Anbieter (manche hatten ja schon im Februar reagiert und mehr oder weniger große Preishinweise auf den Startseiten hinzugefügt, Bsp. Malvorlagen).