Verbraucherschützer verlieren vor Gericht - Connects 2 Content

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Ich frage mich, was das für Folgen für den Verbraucher hat :wall:
Zur Zeit gar keine, die VZ hat angekündigt in die Berufung zu gehen

heise online - 03.09.09 - Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen
heise.de vom 3.9 schrieb:
Die Verbraucherzentrale hält diese Entscheidung für ein krasses Fehlurteil. Der Richter habe bereits in der mündlichen Verhandlung gezeigt, dass er nicht gewillt sei, sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auseinanderzusetzen, hieß es. Man werde auf jeden Fall Berufung beim Oberlandesgericht gegen die Entscheidung einlegen.
 
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Damit keine Mißverständnisse aufkommen:

In diesem Urteil ging es nicht um die Frage, ob die Zahlungsforderung bei der Abzockfalle an sich zivilrechtlich begründet ist.

Und nach wie vor ist es es, dass bei einer Abzockfalle mit versteckter Preisangabe keine Kostenpflicht entsteht. Das war bisher gängige Rechtsprechung, und daran hat auch dieses Urteil nichts geändert.

Ebenfalls nichts geändert hat sich an der gängigen Rechtsprechung, dass bei einer Änderung der AGB, wodurch dann plötzlich eine Kostenpflicht entsteht, der Verbraucher nicht nur "informiert" werden muss, sondern aktiv zustimmen (!) muss, damit diese Änderung überhaupt wirksam wird.
Der Verbraucher muss also eine aktive Willenserklärung abgeben, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist.
Ansonsten wird die Kostenpflicht nicht Vertragsbestandteil und kann nicht erfolgreich eingeklagt werden.
Auch daran hat sich mit diesem Urteil nichts geändert.

Es ging hier lediglich um die Frage, ob die Mahnungen auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts unzulässig sind. Das hat aber mit Fragen des konventionellen Verbraucherrechts nichts zu tun.
 
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In diesem Urteil ging es nicht um die Frage, ob die Zahlungsforderung bei der Abzockfalle an sich zivilrechtlich begründet ist.
Dazu heißt es dann an anderer Stelle: c't - 03.09.09 - Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen
Der Geschäftsführer habe zunächst beim LG, dann beim OLG Beschwerde gegen den "dinglichen Arrest" des Kontos eingereicht. Jedesmal sei die Beschwerde abgeschmettert worden, zuletzt vor rund drei Wochen vom OLG. Das Gericht habe in diesem Zuge festgestellt, dass die Zahlungen auf das Konto unzweifelhaft aus betrügerischen Aktivitäten stammten.
Das hört sich für Verbraucher nicht so schlecht an ...
 
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