Der Bundestag hat heute das neue Telekommunikationsgesetz verabschiedet. Die Kritik daran kam prompt. Unter anderem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er bezeichnete das Gesetzeswerk als Enttäuschung. "Das Gesetz bringt nicht die notwendige Verbesserung beim Verbraucherschutz," sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl. Intransparente Preise beim Telefonieren und bei der Nutzung von teuren Telefonmehrwertdiensten stellten für Verbraucher eine erhebliche Kostenfalle dar: "Eine ganze Branche ist darauf spezialisiert, den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen - diesem Treiben setzt die Regierungskoalition keine effektiven Schutzmechanismen entgegen."
Über einen besseren Verbraucherschutz in der Telekommunikation wird seit fast zwei Jahren gestritten. Auslöser für die aktuelle Gesetzesänderung ist der anhaltende Missbrauch mit teuren Bezahl-Nummern wie zum Beispiel der Angebote über 0900-Nummern oder der Dienste über Kurzwahlnummer (Premium SMS) beim Mobilfunk. Der vzbv hatte daher eine Verpflichtung aller Call-by-Call-Anbieter zur vorherigen Preisansage gefordert. Außerdem sollten die Anbieter bei teuren Telefonmehrwertdiensten - vom Life-Chat-Abo bis zur Telefonauskunft - schon bei nur leicht erhöhten Kosten zu verbindlichen Tarifansagen verpflichtet werden.
Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Pflichten weichen aber laut Mitteilung der Verbraucherschützer erheblich von den Erwartungen des vzbv ab. Statt schon bei Kosten von einem Euro pro Minute sollen die Anbieter die Preise künftig erst dann anzeigen oder ansagen müssen, wenn der Dienst mindestens zwei Euro pro Minute kostet. Außerdem segnete der Bundestag eine Preiserhöhung ab. Anbieter von Mehrwertdiensten - etwa über die Nummer 0900 - können künftig bis zu drei Euro pro Minute verlange - eine klares Zugeständnis an die Branche. Die Verbraucherschützer hatten dagegen gefordert, die Tarifobergrenze bei nur noch einem Euro pro Minute zu deckeln.
"Ein Beispiel zeigt, wie schnell weiterhin extrem hohe Telefonkosten entstehen können. So werden bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsabschaltung bei einer Preisobergrenze für Mehrwertdienste über Telefon 180 Euro fällig - nach dem Vorschlag des vzbv wären es nur 60 Euro gewesen", so der vzbv. Auch die künftige gesetzliche Preisinformationspflicht werde angesichts der am Markt üblichen Preise für solche Dienste weitgehend wirkungslos bleiben: Denn diese liegen in der Regel unter zwei Euro pro Minute.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=406
Über einen besseren Verbraucherschutz in der Telekommunikation wird seit fast zwei Jahren gestritten. Auslöser für die aktuelle Gesetzesänderung ist der anhaltende Missbrauch mit teuren Bezahl-Nummern wie zum Beispiel der Angebote über 0900-Nummern oder der Dienste über Kurzwahlnummer (Premium SMS) beim Mobilfunk. Der vzbv hatte daher eine Verpflichtung aller Call-by-Call-Anbieter zur vorherigen Preisansage gefordert. Außerdem sollten die Anbieter bei teuren Telefonmehrwertdiensten - vom Life-Chat-Abo bis zur Telefonauskunft - schon bei nur leicht erhöhten Kosten zu verbindlichen Tarifansagen verpflichtet werden.
Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Pflichten weichen aber laut Mitteilung der Verbraucherschützer erheblich von den Erwartungen des vzbv ab. Statt schon bei Kosten von einem Euro pro Minute sollen die Anbieter die Preise künftig erst dann anzeigen oder ansagen müssen, wenn der Dienst mindestens zwei Euro pro Minute kostet. Außerdem segnete der Bundestag eine Preiserhöhung ab. Anbieter von Mehrwertdiensten - etwa über die Nummer 0900 - können künftig bis zu drei Euro pro Minute verlange - eine klares Zugeständnis an die Branche. Die Verbraucherschützer hatten dagegen gefordert, die Tarifobergrenze bei nur noch einem Euro pro Minute zu deckeln.
"Ein Beispiel zeigt, wie schnell weiterhin extrem hohe Telefonkosten entstehen können. So werden bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsabschaltung bei einer Preisobergrenze für Mehrwertdienste über Telefon 180 Euro fällig - nach dem Vorschlag des vzbv wären es nur 60 Euro gewesen", so der vzbv. Auch die künftige gesetzliche Preisinformationspflicht werde angesichts der am Markt üblichen Preise für solche Dienste weitgehend wirkungslos bleiben: Denn diese liegen in der Regel unter zwei Euro pro Minute.
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