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Der Maßstab für Seriosität ist recht einfach zu definieren.


Seriös ist ein Angebot, welches der Verbraucher auch nach Tagen bei Kenntnis aller Details in der gleichen Situation wiederholt nutzen würde.


Bei den überfallartigen Haustürgeschäften gibt es nun per Gesetz ein Widerspruchsrecht für mehrere Tagen, um Verbraucher vor Drückerkolonnen zu schützen. Die normalen Fernabsatzgeschäfte geben den Verbraucher auch die notwendigen Rechte, so dass es sich für Anbieter nicht lohnt, den Verbraucher krass ungünstige Angebote überhaupt zu machen. Hier funktioniert der Markt.


Dialer sind nur in zweiter Linie Zahlungsmittel, in erster sind sie zuerst eine Vollfesselung des Verbrauchers, indem sie ihm wesentliche Rechte nehmen und eine völlig ungünstige Beweislast zuweisen. Wenn sich das Verbraucherministerium heute wundert, dass es hier zu Missbräuchen kommt, dann haben die den Gesetzestext vorher nicht gelesen. Das Missbrauchspotential ist per Gesetz vorgegeben.


Ein seriöses Angebot würde die Kostenpflichtigkeiten deutlich darstellen, auf Ablenkungsgetöse ("blablabla ... kostenlos ... blablabla") verzichten, das Produkt klar beschreiben, die Bezahlmethode erläutern, Ansprechpartner benennen usw..


Solche Angebote werden hier im Forum auch auf Nachfrage nicht bekannt. Bekannte Anbieter niedrig bepreister Produkte, denen man Seriosität zubilligt, wie z.B. Stiftung Warentest und Zeitschriften oder Zeitungen mit bezahlten Artikeln, verzichten aus guten Gründen auf die Dialer-Bezahloption.


Die dort eingesetzten Micropayment-Lösungen sind privatwirtschaftlich erstellt worden und funktionieren ohne Einschränkungen von Verbraucherrechten. Aus diesem Bereich sind hier niemals Beschwerden bekannt geworden.


Der Markt hat also taugliche Micropayment-Lösungen selbst entwickelt. Geschäftsmodelle, die nur dadurch für Abzocker profitabel werden, dass vom Gesetzgeber der Verbraucher in seinen Rechten beschränkt wird, werden nicht wirklich benötigt.


Dietmar Vill


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