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Hääähmm, Dvill, als ein maßgeblich Beteiligter an dem zitierten Prozess, muss ich Dir mitteilen, dass der Prozess aus einem ganz anderen Grund in die Hose gegangen ist.


Der Button "kostenpflichtig bestellen" ist ja auch erst neu implantiert worden. Nachdem der "Kunde" über die angeblich günstige zu erhaltende Ware in die Falle gelockt wird und sein Interesse von daher objektbezogen ist, ist und bleibt die Rechnung nur für die angeblich erworbene Mitgliedschaft eine "überrschende Klausel".


Haltet Euch bitte vor Augen, dass juristische Angriffe seitens der Abzocker ausgesprochen selten sind.


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