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Hallo Dirk,

Danke für Deine Reaktion, allerdings ist Dein Hinweis zwar berechtigt, aber in meinem Fall nicht ganz passend.

Ich habe keinen Fall gefunden, in der es um einen Verein ging. Und ich habe zwar gelesen, dass man (logischerweise) auf einen Mahnbescheid widersprechen muss, aber nicht, ob empfohlen wird, selbst feststellen zu lassen.


Zudem macht es mich noch wütender (auf mich selbst), dass die da ja nen Kasten "Kosten" haben und der Button auch sagt "Kostenpflichtig bestellen" zudem der Bestätigungslink. Ich frage mich ehrlich, ob man da vor Gericht ne Chance hätte. oder ob das doch unter dem Aspekt läuft: Jeden Tag steht ein Dummer auf.... Heute war ich es


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