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Hallo! Vielen Dank für die schnelle Antwort!

 

Ich wollte noch sagen dass ich Ausländer mit Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschalnd bin…habe kein Gewerbe oder keine Firma in Deutschland oder im Ausland angemeldet.. …was ich nicht weisst ist ob meinen erster Widerrufsschreiben wirksam ist wenn ich schon die 240 euro bezahlt habe…

 

Die haben schon auf meinem ersten Schreiben negativ geantwortet - „…in der Vergangenheit mussten wir bei Neuanmeldungen immer wieder feststellen, dass die angegebene Firma oder das Unternehmen nicht existierten, was dann seitens der Kunden zu Kündigungs- oder Aufhebungswünschen führte.Auch bei einem solchen Sachverhalt ist ein Widerruf im Nachhinein nicht möglich.Unabhängig von den Umständen des Vertragabschlusses oder bei bewusst falschen Angaben des Kunden bestehen wir auf der Erfüllung des Vertrages.Jeder Fall von Nichterfüllung, falschen Angaben oder betrügerischer Absicht wird durch uns ausnahmlos zur Anzeige gebracht.Die Folgen wären ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sowie ein gerichtliches Mahnverfahren…“

 

In der Zwischenzeit habe die letzte Mahnung bekommen….also, soll ich nun noch einen Widerrufsschreiben schicken und nachher einfach abwarten???...

MfG,

Focas…


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