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[Gewinner Verbraucher]


22.01.2013, AG Schöneberg, 4 C 225/12 - negative Feststellungsklage im schriftlichen Verfahren


Kläger hat als Verbraucher gehandelt


Auszug aus dem Urteil: Ein entgeltlicher Vertrag ist zwischen den Parteien nicht zu Stande gekommen. Der Kläger hat bei der Anmeldung auf der Website der Beklagten als Verbraucher gehandelt. Wie er unwidersprochen vorgetragen hat, hatte er Interesse an dem in einer Werbeanzeige der B. preisgünstig angebotenen I-Phone. Ein solches Gerät wird in der Regel überwiegend privat genutzt. Dass der K. sich um 23:50 Uhr auf der Website der B. angemeldet hat, spricht ebenfalls für ein Rechtsgeschäft, das dem Privatbereich des K. zuzuordnen ist.

Die Anmeldemaske suggeriert dem Kunden, dass er schon aufgrund seiner Anmeldung "Sofortzugang auf unsere Datenbank" erhalte.

Viele, auch anmeldepflichtige Internetportale sind kostenlos zugänglich.

Dem Kläger als Verbraucher steht darüber hinaus ein Widerrufsrecht zu, ...


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